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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:10:22 *
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Autor Thema: Schenkung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1054 mal)
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communicator
Jungspund
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Beiträge: 75

Danke
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« am: 09. Juni 2010, 00:09:24 »

Hallo zusammen,

mir ist bekannt, dass eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode zu 50% an den TH geht.

Ich habe nun zufällig im Internet einen Absatz gefunden, dass Schenkungen nicht pfändbar sind.

Ist dies richtig und gilt das auch für Immobilien?

Wenn ja, gelten irgentwelche Höchstgrenzen und kann einen ein Gläubiger daraus "einen Strick" knüpfen (Versagung RSB)?


viele Grüße
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
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Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 09. Juni 2010, 07:39:47 »

Hallo,

ja, Schenkungen in der WVP sind unpfändbar.

Es ist allerdings so, dass Schenkungen nicht als "vorgezogenes Erbe" zu deuten sein dürfen! Schenken z. B. Ihre Eltern Ihnen eine Immobilie so könnte dies der Fall sein.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
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