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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:12:04 *
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Autor Thema: Schlusstermin  (Gelesen 1304 mal)
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Norbi76
Jungspund
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« am: 26. März 2007, 17:31:59 »

Hallo zusammen,

morgen muß ich um 14:00 Uhr beim Amtsgericht antreten. Habe einen Beschluss erhalten und die Info von meinem Anwalt, dass er nich anwesend ist, aber ich anwesenheitspflicht habe.

Es steht hier geschrieben:

Es wird Schlusstermin zur
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung

Was kommt denn da auf mich zu morgen?  :denken:  Immer brav mit dem Köpfchen nicken? oder EINSPRUCH EUER EHREN rufen?  :-( [addsig]
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Feuerwald
Moderator
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Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 26. März 2007, 17:44:01 »


Moin!

Das ist alles halb so wild. Wurden Ihr persönliche Anwesenheit tatsächlich angeordnet ? Wie auch immer, besser ist es eh persönlich zu erscheinen.

\"Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung\"

Sollte ein Insolvenzgläubiger anwesend sein und einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, § 290 InsO, kommt Ihr großer Einsatz:

\" EINSPRUCH EUER EHREN \"

Wird schon alles gut laufen.

MfG
Feuerwald
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