Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:16:12 *
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Autor Thema: Schlusstermin im Insolvenzverfahren  (Gelesen 4872 mal)
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redbull
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« am: 02. November 2008, 13:32:55 »

Hallo liebe Mitstreiter der Insolvenz ,

ich habe gestern einen Brief vom Amtsgericht erhalten                                        (Beschluss)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen.

Es wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins sowie rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß §200 I Ins 0 in Verbindung mit § 304 I Satz 1 Ins O aufgehoben.

Gründe:
 
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des  redbull...... hat am 12.07.2007 der Schlusstermin Stattgefunden.
Im Schlusstermin hat niemand die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis des Träuhänders beanstandet.
Ferner wurde keine Einwendungen gegen den Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung erhoben.
Der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Eine zu verteilende Masse war nicht vorhanden.
Aus den genannten Gründen war das Verfahren aufzuheben.


Meine Frage: Ist jetzt das Insolvenzverfahren beendet und ich frei von meinen Schulden?




Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Brief erhalten

Vielen Dank redbull
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 02. November 2008, 13:56:25 »



Meine Frage: Ist jetzt das Insolvenzverfahren beendet

-> ja, das INSOLVENZvenzverfahren ist durch, es läuft jetzt die sog. Wohlverhaltensphase ( das Restschuldbefreiungsverfahren)


und ich frei von meinen Schulden?

-> die Restschuldbefreiung wurde im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens ANGEKÜNDIGT, d.h. nicht, das die Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde. Sofern Sie für die restliche Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 287 InsO) die Obliegenheiten (§ 295 InsO) erfüllen und auch sonst kein Versagungsgrund besteht (§§ 297, 298 InsO), wird am Ende der Laufzeit der Abtretung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) die Restschuldbefreiung durch Beschluss erteilt. Erst dann kann man von "schuldenfrei" sprechen.


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redbull
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« Antworten #2 am: 02. November 2008, 14:17:11 »

Hallo Feuerwald,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
mein Insolvenzverfahren ist am 29.07.2003 eröffnet worden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, habe ich noch ein Jahr der Wohlverhaltensphase und dann auch schuldenfrei!!
Ist das so richtig?

Grüße und Dank

redbull


Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde. Sofern Sie für die restliche Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 287 InsO) die Obliegenheiten (§ 295 InsO) erfüllen und auch sonst kein Versagungsgrund besteht (§§ 297, 298 InsO), wird am Ende der Laufzeit der Abtretung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) die Restschuldbefreiung durch Beschluss erteilt. Erst dann kann man von "schuldenfrei" sprechen.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 02. November 2008, 14:55:02 »

Ist das so richtig?

- ja, die Laufzeit der Abtretung ist 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach wird die RSB durch Beschluss erteilt.

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Tatum
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« Antworten #4 am: 02. November 2008, 17:30:20 »

-> ja, das INSOLVENZvenzverfahren ist durch, es läuft jetzt die sog. Wohlverhaltensphase ( das Restschuldbefreiungsverfahren)

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Dachte, das eigentliche Insolvenzverfahren dauert so um die 6-18 Monate und anschließend beginnt die Wohlverhaltensphase.

Da das Verfahren von redbull bereits am 29.07.2003 eröffnet wurde, wieso dann erst jetzt die WVP?  gruebel
Gibt es von Amts wegen noch eine dritte Phase, also die der anzukündigen RSB (hier nach 5 Jahren) bin hin zur Erteilung dieser? Also bei redbull dann am 29.07.2009. 

Gruß Tatum




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« Antworten #4 am: 02. November 2008, 17:30:20 »



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paps
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« Antworten #5 am: 03. November 2008, 19:53:51 »

Manche Verfahren dauern eben auch mal 5 Jahre.
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Tatum
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« Antworten #6 am: 06. November 2008, 02:07:35 »

 shocked

Wäre das aber nicht mit erheblichen Nachteilen verbunden?
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lucca_m
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« Antworten #7 am: 06. November 2008, 09:27:02 »

Nicht unbedingt für die Gläubiger. Und die gleichmäßige befriedigung aller Gläubiger ist das primäre Ziel eines Insolvenzvefahrens.
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Tatum
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« Antworten #8 am: 06. November 2008, 10:05:04 »

Nicht unbedingt für die Gläubiger. Und die gleichmäßige befriedigung aller Gläubiger ist das primäre Ziel eines Insolvenzvefahrens.

Ja so gesehen, stimmt es natürlich.
In der Regel dauert das eigentliche Verfahren aber nicht so lange, oder?  gruebel Bei einer so langen Wartezeit gehe ich jetzt einfach mal von einem "komplizierten" Verfahren aus.
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« Antworten #9 am: 06. November 2008, 12:38:57 »

Hallo,

es gibt diverse Gründe für überlange Verfahren. Eine Immobilie muss verkauft werden, es müssen noch Gelder eingezogen werden, dem IV hat seine Frau verlassen etc. etc. etc.. Die durchschnittliche Zeit  in einem normalen VErfahren beträgt ca. 12-18 Monate. Tendenz geht allerdings zu länger, da die Verfahren immer mehr werden.

MfG

ThoFa   
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Tatum
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« Antworten #10 am: 06. November 2008, 15:36:01 »

Also wenn mir alles einleuchtet, nur das

...dem IV hat seine Frau verlassen etc.

finde ich schon n´bissel merkwürdig.  rougi
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Dino
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« Antworten #11 am: 06. November 2008, 21:28:33 »

redbull fällt ncoh unter die Alte Regel der Inso und hat somit 7 Jahre WVP und keine 6 Jahre.
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« Antworten #12 am: 06. November 2008, 21:39:22 »

Hallo,

da das Verfahren nach 12/2001 eröffnet wurde, gilt die "neue" Regelung, also sechs Jahre.
mein Insolvenzverfahren ist am 29.07.2003 eröffnet worden.

MfG

ThoFa
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