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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:16:49 *
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Autor Thema: Schlußtermin von IV verschleppt?!  (Gelesen 911 mal)
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Moses66
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« am: 28. September 2006, 21:45:00 »

Hallo,

mein Insolvenzverfahren wurde vor 3 Jahren eröffnet. Vor ziehmlich genau 2 Jahren hat mich mein IV informiert, das der Schlußbericht geschrieben wird und ans Amtsgericht geht. Nun habe ich erfahren, das der Schlubericht erst jetzt an das Amtsgericht gegangen ist, also 2 Jahre irgendwo in einer Schublade lag. Seit 2 Jahren war ich der Annahme, das ich mich auf Grund des Schlußberichtes in der Wohlverhaltensphase befinde und habe von meine Pfändungsfreien Einkommen monatlich eine Summe zurück gelegt. Der IV hat nun die Kontoauszüge abverlangt ist ist auf das Guthaben gestoßen. Da ich Privat Krankenversichert bin, habe ich das Guthaben als Vorsorge dem IV benannt, da ich Arztbehandlungen generell in Vorkasse begleichen muß und kann dann bei der Krankenversicherung die Leistungübernahme beantragen. Aktuell war ich zur OP und habe Rechnungen in Höhe von 2.000 EUR, die zu begleichen sind. Den IV beeindruckt das wenig und er hat das Guthaben zur Masse genommen.

1. kann der IV einen Schlußbericht ankündigen und ihn dann für 2 Jahre in der Schublade verschwinden lassen?

2. kann der IV Gelder zur Masse ziehen, die zur Absicherung meiner Gesundheitsversorgung dienen einziehen?

Gibt es eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken und das Geld wieder frei zu bekommen?

Besten Dank und Gruß
Moses
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #1 am: 29. September 2006, 14:26:11 »

Hallo,

zu 1: Ja !

Zu 2: Ja !

Zu 3: Nein !

So leid es mir für Sie tut, Sie werden da keine rechtliche Handhabe haben. Da sind Sie wohl schlecht beraten wurden.  :-Y

MfG

ThoFa
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blaze
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« Antworten #2 am: 16. April 2008, 19:43:16 »

Ich habe mich eben mit grossem Interesse bis zu diesem thread durchgelesen.

Dazu kann ich nur folgendes anmerken:

Mein Insolvenzverwalter dürfte dem Fass den Boden ausschlagen, da er es nach über 6 Jahren noch nicht geschafft hat, einen Schlusstermin anzuberaumen.

Deshalb habe ich die gesamte Verfahrensabwicklung in die Hände eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht gelegt - auch dieser beteuerte mir gegenüber, dass diese Verschleppung eines "von vornherein masselosen Insolvenzverfahrens" ihm in seiner langjährigen Tätigkeit noch nie untergekommen sei!
Mein einziger Trost: da ich unter die Regelung seit 2002 falle, ist die Verfahrensdauer auf die Gesamt-Wohlverhaltenszeit anzurechnen ... rougi

Heute kam wieder eine Antwort an meinen Anwalt vom Insolvenzverwalter: er hofft, bis Ende Mai 2008 seinen Schlussbericht erstellen zu können. Zitat: "... Nach Eingang der Unterlagen wird das Insolvenzgericht den Schlussbericht und die Schlussrechnung überprüfen. Dieser Vorgang kann vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung des Insolvenzgerichts bis zu einem halben Jahr andauern. ..."  shocked Womit wieder ein Jahr ins Land geht ...

Ich werde in den nächsten Tagen den Insolvenzverwalter anrufen und eine schriftliche Stellungnahme von ihm fordern, in der er die unnötig lange Verfahrensverschleppung plausibel begründen soll. Nach Auskunft meines Anwaltes besteht durchaus die Möglichkeit, eine Klage gegen die zuständigen Stellen anzustrengen ..... let's see .... angry
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