Ich habe mich eben mit grossem Interesse bis zu diesem thread durchgelesen.
Dazu kann ich nur folgendes anmerken:
Mein Insolvenzverwalter dürfte dem Fass den Boden ausschlagen, da er es nach über 6 Jahren noch nicht geschafft hat, einen Schlusstermin anzuberaumen.
Deshalb habe ich die gesamte Verfahrensabwicklung in die Hände eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht gelegt - auch dieser beteuerte mir gegenüber, dass diese Verschleppung eines "von vornherein masselosen Insolvenzverfahrens" ihm in seiner langjährigen Tätigkeit noch nie untergekommen sei!
Mein einziger Trost: da ich unter die Regelung seit 2002 falle, ist die Verfahrensdauer auf die Gesamt-Wohlverhaltenszeit anzurechnen ...

Heute kam wieder eine Antwort an meinen Anwalt vom Insolvenzverwalter: er hofft, bis Ende Mai 2008 seinen Schlussbericht erstellen zu können. Zitat: "... Nach Eingang der Unterlagen wird das Insolvenzgericht den Schlussbericht und die Schlussrechnung überprüfen. Dieser Vorgang kann vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung des Insolvenzgerichts bis zu einem halben Jahr andauern. ..."

Womit wieder ein Jahr ins Land geht ...
Ich werde in den nächsten Tagen den Insolvenzverwalter anrufen und eine schriftliche Stellungnahme von ihm fordern, in der er die unnötig lange Verfahrensverschleppung plausibel begründen soll. Nach Auskunft meines Anwaltes besteht durchaus die Möglichkeit, eine Klage gegen die zuständigen Stellen anzustrengen ..... let's see ....
