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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:17:37 *
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Autor Thema: Schmerzensgeld in der WVP  (Gelesen 506 mal)
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ice
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« am: 13. August 2010, 21:38:14 »

Hallo,sehr sehr wichtig für mich!!!!

Ich befinde mich seid 2005 in der Insolvenz das Verfahren wurde laut Beschluß im
 August 2006 aufgehoben und ich befinde mich seid dem in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Nun wurde ich im September 2006 operiert diese OP war nicht erfolgreich und ich reichte 2007 Klage ein. Die Versicherung des Arztes unterbreitete mir jetzt ein Vergleichsangebot dem ich zustimmte, da ich keine kraft mehr für den Prozess habe. Nun stellt sich mir die Frage muß ich den Schdenersatz/Schmerzensgeld was ich nun bekommen werde an den Treuhändler herausgeben ist dieses pfändbar oder kann ich es behalten???? wie muß ich mich jetzt verhalten muß ich es dem Treuhändler melden oder muß ich gar nichts machen???

Ich bedanke mich im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 14. August 2010, 00:22:03 »



mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet der Insolvenzbeschlag und das Verfügungs-/verwaltungsrecht über Vermögen, dass nicht der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren unterliegt, fällt wieder an den Schuldner zurück.

Zahlungen von Versicherungen - wie Schwergenesgeld - wird nicht von der Abtretung des Treuhänders in der WVP erfasst.



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ice
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« Antworten #2 am: 14. August 2010, 11:26:19 »

ich bedanke mich für die rasche Antwort also muß ich es auch nicht dem Treuhänder melden nein??
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