Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:17:45 *
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Autor Thema: Schnelle Hilfe!!!!!  (Gelesen 801 mal)
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Dianchen21
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« am: 13. Oktober 2007, 21:03:37 »

 Oh_no Oh_no  cry cry Oh_no Oh_no  cry cry Oh_no Oh_no  cry cry Oh_no Oh_no

Hallo erstmal,

ich habe ein Problem mit einer Rechtsanwaltskanzlei.  [Edit: Es ist nicht notwendig Klarnamen zu verwenden. ThoFa]

Ich wollte jetzt nächsten Monat anfangen die offenestehende Forderung mit einer Ratenzahlung zubegleichen und habe die Kanzlei angeschrieben und um einen Vergleichsbetrag gebeten. 

Daraufhin kam ein Schreiben, dass ich einen Vergleichsbetrag vorschlagen solle, was ich auch tat.

Heute kam wieder ein schreiben, in welchem stand das der Vergleichsbetrag abgelehnt wurde. 

Das die Summe 75% von der Hauptforderung zzgl.  Zinsen sein müssten.  Ich soll jetzt den Betrag bis 21. 10.  bezahlen.  Ratenzahlung ist nicht möglich und wenn das Geld bisdahin nicht eingegangen ist wird wegen der gesamten Forderung das Verfahren gegen mich fortgesetzt.

Was nun? Darf er das so machen?? Ich habe ein Kind und bin Geringverdiener und kann nicht alles aufeinmal zahlen.

Jetzt bin ich noch am überlegen ob ich den eigentlichen Gläubiger (Telefongesellschaft) kontaktiere und ihm ein Vergleichsbetrag anbiete.

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen.

Liebe Grüße Diana
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 22:39:59 von ThoFa » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 13. Oktober 2007, 22:27:41 »

erst einmal willkommen bei PWN,

[Edit: Grund siehe oben. ThoFa]

Sie sollten zuerst einmal mitteilen, wie hoch die Hauptforderung ist. (1+1?)
Ist bereits ein Titel ergangen?
Wurde neben dem RA bereits ein Inkasso tätig?
Welche anderen offenen Forderungen bestehen noch?

Da Sie scheinbar kein pfändbaren Einkünfte haben wäre auch nichts pfändbar.
Insofern erhebt sich immer die Frage, welche anderen Möglichkeiten es noch gibt.
Welche Einkünfte haben Sie?

Wurde die Forderung noch nicht tituliert, sollten Sie zunächst die Hauptforderung beim Telefonunternehmen zahlen.
Überweisung mit dem Satz: "nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung"

Wenn Sie weiteres geschrieben haben, sehen wir weiter.  gruebel
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 22:40:56 von ThoFa » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Dianchen21
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« Antworten #2 am: 13. Oktober 2007, 22:55:42 »

danke für die Schnelle Antwort.


Also die Hauptforderung ist ca 1800,00€. Es besteht schon eine Zwangsvollstreckung und auch ein Schufaeintrag, den ich loswerden will. (Vergleichsbetrag wären 1536,00 gewesen)

Des weiteren habe ich noch ca 8000€ Schulden bei 6 Gläubigern.  ein Gläubiger fällt nächsten Monat raus und der nächste im Janura 2008.

Mir ist es halt wichtig das ich den Schufaeintrag losbekomme, denn es dauert ja immerhin noch drei Jahre bis er gelöscht wird.

Also bis jetzt hat sich noch kein Inkassounternehmen eingeschaltet.  Meine Einkünfte belaufen sich im Monat bei 1. 100€ mit allen Abzügen wo Miete, Raten, Versicherungen etc.  ab sind bleiben mir zum Leben noch ca.  300,00€.

Was ich sehr traurig finde ist.  ich weiß das ich die Schulden gemacht habe und möchte auch alles bezahlen, aber es geht nun mal nur STück für Stück und nicht mit einmal.

Ich frage mich warum der RA mir nicht Einstück entegenkommt?!?!?

Gibt es noch andere Möglichkeiten trotz Titel eine Ratenzahlung zuvereinbaren oder den RA zu umgehen.

MFG Diana
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 22:41:59 von ThoFa » Gespeichert
agent_haribo
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« Antworten #3 am: 14. Oktober 2007, 16:09:19 »

Hallo!

Manchmal hilft auch Flunkern.

Wenn Sie dem Rechtsanwalt mitteilen, dass Sie beabsichtigen das Insolvenzverfahren zu bestreiten.
Nach ihrer vorläufigen Vermögensübersicht und dem Rat ihres Schuldnerberaters, wird es auf einen sogenannten
Null-Plan hinauslaufen.
Dann wird auch dieser Rechtsanwalt zum Wohle seines Klientels mit einem niedrigeren Vergleichsvorschlag einverstanden sein.  Bieten Sie ihm doch 30% der Hauptforderung an.

MfG
agent_haribo
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 22:43:04 von ThoFa » Gespeichert
Dianchen21
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« Antworten #4 am: 15. Oktober 2007, 20:57:13 »

Danke für die Antwort.

Kann ich denn so einfach schreiben, das ich die Summe nicht habe und wenn er auf seiner Forderung besteht, muss ich ein Insolvensverfahren eröffnen.

Und dann im selben Schreiben gleich reinsetzen, das ich 30% der Hauptforderung bezahlen würde.  Das kann ich aber allerdings auch nicht mit einmal, also würde es ja wieder auf Ratenzahlung hinauslaufen.

Ich bin bei dem Rechtsanwalt einfach am Ende mit meinem Latein.

BEi allen Gläubigern funktioniert das super, aber bei dem ist kein Entgegenkommen in Sicht.


MFG Diana
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 22:43:49 von ThoFa » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Oktober 2007, 20:57:13 »



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agent_haribo
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« Antworten #5 am: 17. Oktober 2007, 19:35:55 »

Hallo!

Dann bitten Sie doch den Herrn RA nett, indem Sie ihm auffordern ein aktuelles Forderungskonto zur Vorlage beim Insolvenzgericht zu erstellen.

Es muss ja niemand wissen, dass Sie nur Geschenkpapier zu Weihnachten möchten ;-)

MfG

agent_haribo 
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