erst einmal willkommen bei PWN,
[Edit: Grund siehe oben. ThoFa]Sie sollten zuerst einmal mitteilen, wie hoch die Hauptforderung ist. (1+1?)
Ist bereits ein Titel ergangen?
Wurde neben dem RA bereits ein Inkasso tätig?
Welche anderen offenen Forderungen bestehen noch?
Da Sie scheinbar kein pfändbaren Einkünfte haben wäre auch nichts pfändbar.
Insofern erhebt sich immer die Frage, welche anderen Möglichkeiten es noch gibt.
Welche Einkünfte haben Sie?
Wurde die Forderung noch nicht tituliert, sollten Sie zunächst die Hauptforderung beim Telefonunternehmen zahlen.
Überweisung mit dem Satz: "nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung"
Wenn Sie weiteres geschrieben haben, sehen wir weiter.
