Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 01:18
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:18:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Schreiben vom AG was bedeutet es?  (Gelesen 393 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bammondo
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 21

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 0


« am: 24. Juni 2011, 21:21:12 »

Guten Abend zusammen,

irgendwie stehe ich gerade ein wenig neben mir, aber hier kann mir bestimmt jemand helfen. cheesy
Ich habe ein Schreiben vom AG erhalten weiß aber nicht wirklich etwas damit anzufangen. Also der Inhalt lautet wie folgt:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der XXXXXXXX wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Bezüglich der sich evtl. ergebenden Steuererstattung 2009 und 2010 wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wird Rechtsanwalt XXXXXXXX beaufragt.

Vielen Dank schon einmal im Voraus. biggrin
 
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 25. Juni 2011, 12:07:10 »

Eigentlich erklärt es sich von selbst:
Ihr Insolvenzverfahre ist beendet. Die Gläubiger haben nichts bekommen, da keine Masse vorhanden. Der IV bekommt noch die Steuererstattungen der Jahre 2009 und 2010.

Wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt haben, müssten Sie auch einen Beschluss über die Ankündigung oder die Versagung der Restschuldbefreiung bekommen haben.

Sie haben wieder die freie Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen, mit Ausnahme der pfändbaren Bezüge nach § 287 InsO, wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt und die Abtretungserklärung abgegeben haben.
Gespeichert
bammondo
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 21

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 25. Juni 2011, 18:52:12 »

Hallo,

ja den Beschluss über die Ankündigung des RSB habe ich auch bekommen.

Vielen Dank für die nette aufschlußreiche Antwort. cheesy
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2282 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz