Verzichten Sie auf die Absonderung, nehmen Sie den Vollen Betrag als Forderung zur Tabelle.
Ihre Verteilungsquote erhöht sich also.
Nochmals vielen Dank für die Rückmeldung!

Ich habe folgendes Verstanden:
Verzicht auf den Ausgleich über das Erbe bewirkt, dass die komplette Summe des Kredites in die Forderungstabelle der Gläubiger aufgenommen wird.
Sollte RSV erfolgen bevor der Erbfall eintritt ist die Abtretung des Erbes ohnehin hinfällig.
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden, das war auch der Weg den ich mir überlegt hatte.

Weitere Fragen:
Ich bin vom IV aufgefordert die Kreditsumme zu nennen.
In 2007 hat die Summe 100% betragen, die Summe habe ich in 2007 auch dem IV genannt.
Können für die 3 Jahre und 7 Monate die seit der Kreditsummennennung Kreditzinsen veranschlagt werden?
Damit wären bei ca. 5% Kreditzins jetzt 119% fällig.
Kann ich damit jetzt ~120% Kreditsumme in die Forderungstabelle aufnehmen lassen, oder geht das nicht?
Vielen Dank!
Gruß Traveller