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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:23:07 *
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Autor Thema: Schufa  (Gelesen 1567 mal)
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Giovanni
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« am: 07. Mai 2008, 11:19:46 »

Ich habe im November letzten Jahres meine Insolvenz per Vergleich beendet. Da ich selbstständig bin, macht mir der Schufaeintrag sehr zu schaffen, bzw. "ärgert" mich doch sehr. Gibt es nicht eine Möglichkeit diesen zu löschen? Außerdem, wollte ich noch wissen, was mit dem Geld passiert, welches der RA welcher den Vergleich durchgeführt hat, und auf dessen Treuhandkonto ich die Vergleichssumme bezahlt habe, nicht zuführen kann. Es gibt natürlich einige Gläubiger welche sich gar nicht gemeldet haben, nicht mehr existieren. Das Insolvenzgericht, und den IV interessiert das nicht, ihnen war wichtig, dass ihre Kosten bezahlt sind, und der Vergleich rechtskräftig wurde. Behält das Geld also der Rechtsanwalt, und ihm bringt es Zinsen??????
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paps
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« Antworten #1 am: 07. Mai 2008, 18:56:05 »

welcher Art ist der Schufa-Eintrag?
Wurde die RSB erteilt?

m.E. sollte das Geld an den Bereitstellenden ausgezahlt werden, wenn offensichtlich ist, dass sich kein Gläubiger mehr meldet.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Giovanni
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« Antworten #2 am: 07. Mai 2008, 20:24:21 »

der Schufa eintrag besagt, Eröffnung der Insolvenz, und Beendigung der Insolvenz. Derjenige welcher eine Schufaauskunft über mich einholt, erhält einen Negativeintrag, d.h. kein Leasing, keine Bestellung auf Rechnung möglich, von den Banken ganz zu schweigen. Als Selbstständiger einfach mühselig, vorallem brauche ich asl Handelsvertreter dringend ein Auto, Leasing aber natürlich nicht möglich.
Zum Thema nicht ausgezahltes Geld. Bereitstellender bin ich, Alle Gläubiger wurden verglichen, also keine Schulden mehr.
Wie soll ich vorgehen? Muß ich den Rechtsanwalt auffordern offenzulegen an wen er, wann Geld ausgezahlt hat? Gibt es da Rechtsurteile?
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« Antworten #3 am: 11. Mai 2008, 19:14:00 »

Hallo Giovanni,

ich denke nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, den Schufaeintrag löschen zu lassen. Letztlich ist aber für jeden erkennbar, daß diese abgeschlossen ist. Leasing eines Fahrzeuges ist grundsätzlich trotz des Eintrages nicht ausgeschlossen. Da bei den meisten Leasingverträgen Anzahlungen notwendig sind, wäre es z.B. eine Variante, eine größere Anzahlung anzubieten, weiterhin wäre eine solvente Mitverpflichtung möglich.

LG
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2008, 19:23:58 »

Gibt es denn nicht Fahrzeuge auch ohne Leasing oder Finanzierung? Gerade als Handelsvertreter sind Sie ja sehr viel unterwegs. Das ist doch mit einer Leasingrate nicht zu bezahlen.

Auch mal über die Alternative Langzeitmiete nahcgedacht?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. Mai 2008, 19:23:58 »



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« Antworten #5 am: 12. Mai 2008, 20:03:46 »

Hallo,

ein Fahrzeug ohne Leasing(Rate) oder Finanzierung(Rate) hätte ich auch gerne, wäre dann quasi eine Null-Nummer. Doch ja, es gibt Alternativen, nämlich das Fahrzeug bar bezahlen, gebraucht oder neu, wenn da nicht das Problem mit den Barmitteln wäre. Alternative wäre dann noch eine sogenannte Ballon-Finanzierung, geringe Raten während der Laufzeit und - sofern man das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages kaufen möchte - Weiterfinanzierung eben der Ballonrate oder man stellt das Fahrzeug wieder beim Händler ein.

Letztlich ist dies alles aber auch eine Frage der Bonität. Auch zu berücksichtigen wäre bei den Selbstständigen die steuerliche Verwertbarkeit eines solchen Vertrages.

LG
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