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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:23:16 *
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Autor Thema: Schufa-Auskunft  (Gelesen 1003 mal)
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Penelope
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« am: 19. Dezember 2007, 20:04:28 »

Hallo alle miteinander, smiley
wir haben für unseren Anwalt eine Schufa-Auskunft bestellt.  Die ist dann auch, nachdem mein Mann
eine Kopie des Personalausweises schicken mußte, bei uns angekommen.
Nachdem sie nun bei unserem Anwalt angekommen ist (Post), schickt er uns wiederum ein Brief in dem steht:

"Die Ausführung der Schufa-Auskunft ist mir neu und leider auch nicht hilfreich, denn daraus ist gar kein Gläubiger zu erkennen, was aber für meine Bearbeitung notwendig ist. Ich muss daher darum bitten, dass Sie eine andere Fassung einholen."

Tatsächlich steht da nicht dergleichen drin, hat jemand dieselbe Erfahrung gemacht bzw. weiß jemand vielleicht wie wir die "anderen Fassung"   bekommen.   gruebel
Für eure Hilfe schon mal herzlichen Dank.
liebe Grüße
Penelope
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jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2007, 20:24:08 »

Hallo Penelope  wink

willkommen im Club; genau dasselbe (!) ist mir kürzlich auch passiert...  cry

Bei der Schufa werden zwei unterschiedliche Arten der Auskunft gegeben:

  • die SCHUFA Eigenauskunft, und
  • die SCHUFA-Verbraucherauskunft

Du hast wahrscheinlich, so war es bei mir zumindest - letztere angefordert, und damit
Zitat
nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten
erhalten...

Korrekt wäre erstere Auskunft, die
Zitat
über alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten informiert
...

Geld zurück gibt es leider nicht, man muss gegen Entgelt die andere noch einmal anfordern...  fuchsteufelswild

Liebe Grüße
José
Gespeichert

Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2007, 20:32:55 »

Nachtrag:

die in der von Deinem Anwalt gewünschten Fassung enthaltenen Informationen sind in den seltensten Fällen vollständig; sprich: nicht alle Gläubiger, die eine Forderung gegen Dich / Euch haben, sind dort aufgeführt!

Insofern finde ich es sehr rätselhaft, warum der Anwalt diese Auskunft benötigt, dafür gibt es (gerade für einen Anwalt) aufschlussreichere Informationsquellen (Amtsgerichte, Schuldnerverzeichnisse, etc.)...  gruebel

Gruß
José
Gespeichert

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Penelope
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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2007, 11:18:05 »

Hallo Jose',  cheesy cheesy
vielen Dank für deine Antwort, werde mich gleich an die Bestellung machen.
Soweit ich weiß, will der Anwalt mit dem Amtsgericht und
  dem Gerichtsvollzieher  zusätzlich Kontakt aufnehmen.

Einen schönen Tag noch,
liebe Grüße
Penelope    wink cheesy
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