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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:23:58 *
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Autor Thema: Schufa- Eintrag nach Wohlverhaltensphase  (Gelesen 3649 mal)
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Andre2
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« am: 23. Oktober 2008, 17:49:12 »

HAllo,

gibt es ein Gesetz in dem verankert ist, dass nach der Wohlverhaltensphase man immernoch 3 Jahre negativ in der Schufa steht?
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Medion
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Beiträge: 5

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« Antworten #1 am: 23. Oktober 2008, 19:36:02 »

Hy Andre2,

soweit ich gelesen habe, kann man der Schufa mitteilen, dass Schulden bezahlt sind (Belege müssen nachgewiesen sein)
Wenn du also das Schreiben vom Insolvenzgericht hast, denke ich mal, dass du dann eine Löschung beantragen kannst.
Leider weiss ich auch noch nicht, ob das funktioniert. Bin gerade selbst an der Sache dran.


Grüße von Medion

PS. Hol dir doch erstmal eine Selbstauskunft bei der Schufa ein. Kostet 7,60 €
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paps
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« Antworten #2 am: 23. Oktober 2008, 20:30:33 »

Die Schufa hat ihre eigenen Gesetze.
Demnach werden Einträge zur Erteilung der RSB zum Ablauf des 3. Kalenderjahres nach Eintragung gelöscht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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