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GaliGaloGalile
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« am: 18. Juni 2007, 12:10:52 » |
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Hallo
Mein Name ist Markus bin 26j alt komme aus Mainz und bin sehr unbeholfen bei solchen dingen, durch zufall bin ich auf das forum gestoßen.
Zu meinem Proplem gehört auch eine lange geschichte...
Ich bin nun seit 3jahren arbeitsloss mit einigen minijobs und zeitarbeits beschäftigungen, die aber nie lange hielten "meist unstimmigkeiten ua. arbeitsweg usw" nun habe ich einen fehler gemacht und mich 3x nicht beim A.amt gemeldet "selbst schuld weis ich" und somit nicht nur eine 3 monatssperre bekommen sondern versigen all meine ansprüche auf leistungen nun steh ich da mit monatlicher miete ,umkosten und schulden "270€ miete + ca.100€ umkosten + über 3000€ schulden" nun sthe ich sehr kurz vohr der Obdachlossigkeit "befohr ich auf der straße leben muss bring ich mich um" nimmand kann mir sagen ob es einen aussweg gibt mein vermiter will sein geld besser gestern alls heute... "was auch zu verstehen ist" ich bin nur noch am heulen weil ich nicht mehr vohr und zurück weis aber es gibt leute mit mehr schulden... aber was soll ich machen hielfe über familie usw. geht nicht. Somit bitte ich um hilfe, was soll.. kann.. ich tun um meine wohnung zu halten und die schulden loszuwerden ...
Vielen Dank für Jede antwort.
MfG M.Bender
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2007, 12:36:02 » |
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Oh je !
Haben Sie eine Sperre für AGL I oder AGL II ?
Umgehend die örtliche Schuldnerberatung aufsuchen. Sagen Sie "Ich bin ein Notfall, Obdachlosigkeit droht". Sprechen Sie bei der ARGE / Job Center vor (wegen ALG II). Wenden Sie sich an Foren, die auf das SGB II spezialisiert sind, Tacheles oder ELO Forum.
Gruss Feuerwald
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2007, 12:38:21 » |
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GaliGaloGalile
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« Antworten #3 am: 18. Juni 2007, 12:47:52 » |
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Danke Für die schnelle antwort... wie gesagt bin ich sehr unbeholfen
AGL I - AGL II ?
Wo finde ich eine oder die Schuldnerberatung ?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Haben Sie eine Sperre für AGL I oder AGL II ?
Umgehend die örtliche Schuldnerberatung aufsuchen. Sagen Sie "Ich bin ein Notfall, Obdachlosigkeit droht". Sprechen Sie bei der ARGE / Job Center vor (wegen ALG II). Wenden Sie sich an Foren, die auf das SGB II spezialisiert sind, Tacheles oder ELO Forum.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2007, 12:57:57 » |
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ALG I = das alte Arbeitslosengeld ALG II = das neue Hartz IV als Ersatz-Sozialhilfe
wenn ALG I gesperrt, haben Sie Anspruch auf AGL II !
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2007, 12:57:57 » |
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GaliGaloGalile
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« Antworten #5 am: 18. Juni 2007, 13:08:59 » |
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Damit ist mein Proplem woll noch größer alls bisher ... da ich Hartz IV empfänger war... dazu kommt das eben mein vermieter angerufen hatt das er spätestens in 2 tagen sein geld will bzw. morgen schon jetzt bin ich erlich am ende... omg was soll ich machen ich heule und renn nervös rum gott gott gott... ohman gibts da kein ausweg ohman...
----------------------------------------------------------------------- ALG I = das alte Arbeitslosengeld ALG II = das neue Hartz IV als Ersatz-Sozialhilfe
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« Letzte Änderung: 18. Juni 2007, 13:10:46 von GaliGaloGalile »
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GaliGaloGalile
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« Antworten #6 am: 18. Juni 2007, 13:10:10 » |
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Gibt es eine adresse oder änliches von einer hielfe stelle "schuldnerberatung" hier in mainz kann im nett nichts finden zumindest nichts was 100%tig ist.
meine hoffnung ist am ende und diese stirbt bekantlich zuletzt.
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« Letzte Änderung: 18. Juni 2007, 13:12:28 von GaliGaloGalile »
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2007, 13:15:37 » |
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Wenn Ihnen Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) tatsächlich gänzlich gekürzt wurden, bitte umgehend eines der oben aufgeführten Foren für SGB II aufsuchen. Das können wir hier nicht leisten. Sie brauchen umgehend fachlichen wenn nicht sogar juristischen Rat (ggf. Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen).
Die gänzliche (!) Absenkung (also mehr als 30 bzw. 60 %) ist eine Harte Nuss, da scheint etwas ganz falsch zu laufen.
Gruss Feuerwald
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GaliGaloGalile
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« Antworten #8 am: 18. Juni 2007, 13:25:19 » |
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Vielen Danke für die sehr schnellen antworten und hielfen hoffe das elo genauso gut wie dieses forum ist.
MfG M.Bender
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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 18. Juni 2007, 13:48:16 » |
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SPAZ Mainz gGmbH Schulden- u. Insolvenzberatungsstelle Leibnizstraße 20 55118 Mainz Telefon: 06131/22 44 39 e-mail: ssb.spaz@t-online.deTräger: SPAZ e.V. ----- Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte und aus Freiheitsentzug Ev. Wohnungslosenhilfe Mainz Wallstr. 13 55122 Mainz Telefon: 06131/57 02 10 Telefax: 06131/57 02 11 0 e-mail: beratung-mainz@innere-mission.deTräger: Hessischer Landesverein f. Innere Mission
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GaliGaloGalile
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« Antworten #10 am: 18. Juni 2007, 15:21:10 » |
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Nochmalls Danke für die Hilfe.
Andere Frage Miete , darf mich der vermieter bei aussenstehenden "mehrere" mieten auf die straße setzen "allso rausschmeisen".
ich muss mir zeit erspielen um noch mehr regeln zu können ich bin müde und kann nicht mehr es ist alles soviel stress der auch gesundheitliche narben zurücklässt.
MfG Markus
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 18. Juni 2007, 16:08:19 » |
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Andere Frage Miete , darf mich der vermieter bei aussenstehenden "mehrere" mieten auf die straße setzen "allso rausschmeisen".
Der Vermieter darf Sie schriftlich kündigen, wenn Sie mit 2 Mieten in Verzug sind. Er darf auch eine Auszugsfrist / Übergabefrist setzten.
Rauswerfen darf der Vermieter aber erst mit einem gerichtlichen Räumungstitel und Zuhilfenahme eines Gerichtsvollziehers. Dazu muss auf Räumung geklagt werden und das kann dauern ...
Sollte aber schon ein Räumungstitel vorliegen, der Gerichtsvollzieher schon die Zwangsräumung anberaumt haben, wird es eng, dann muss schnell was getan werden.
MfG Feuerwald
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GaliGaloGalile
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« Antworten #12 am: 18. Juni 2007, 16:30:40 » |
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Räumungstitel ? was ist das und kann er richtliche schritte ohne mein wissen beginnen bzw. bekome ich auch bescheid befohr es zu spät ist ?
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Feuerwald
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« Antworten #13 am: 18. Juni 2007, 16:37:10 » |
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wird Räumungsklage eingericht, erhalten Sie eine schriftliche Anhörung/Ladung/Urteil usw. vom Gericht.
Man sollte es aber nicth so weot kommen lassen. Sie müssen die Ihnen vorliegenden Bescheide über Absenkung / Verweigerung weiterer Leistungen prüfen (lassen), auch alle anderen Möglichkeiten, die gff. noch bestehen nutzen, um Hilfe zu bekommen. Deshalb bitte in den genannten Foren posten. Möglichst ganz genau beschreiben was geschehen ist, welche Leistungen wann und weshalb gestrichen wurden.
Gruss Feuerwald
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vito
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« Antworten #14 am: 20. Juni 2007, 14:22:14 » |
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Hallo Markus, bin heute Neu zu euch gestoßen. Du hast ein arges Problem, dennoch Kopf hoch und nicht verzagen.  Melde Dich zunächst bei der zentralen Fachstelle für Wohnraumsicherung. Wo die allerdings bei euch ist, kann ich nicht sagen. Aber Internet machts möglich. Bei den Schuldnerberatungen hast Du eventuell Glück, wobei die Wartezeiten bis zu einem und mehrere Jahre liegen. Eventuell was gut sein könnte; Du gehst zum hiesigen Amtsgericht und zwar zur Beratungshilfestelle und läßt Dir einen Beratungshilfechein geben. Also vorerst alles Gute Gruss Vito
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