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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:29:47 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Schulden / Insolvenz / Vergleich  (Gelesen 227 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Theo1984
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 27. Januar 2012, 10:34:44 »

Hallo,

habe folgenden Stand:

Schulden

Partner 20000
Bank1   16000
Bank2   10000
Bank3   10000
Dispo1  4200
Dispo2  5500

Gesamt 65.700

Ich bin verh. 2 Kinder und habe ein monatl. Einkommen von 2610€. Hier kommen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus hinzu, so dass es im letzten Jahr auf den Monat gerechnet 600€  (3200€) mehr waren.
Den genauen pfändbaren Betrag kann mir bisher keiner nennen. Mein (Noch)Partner verdient in einem befristeten Verhältnis ca. 1000€ netto.

Die Schuldnerberatung riet zur Insolvenz, bzw. zum Versuch Vergleiche anzustreben. Ich könnte im Sommer evtl einen Betrag von 25.000€ privat leihen und versuchen einen Vergleich zu erzielen.

1. Was kann im schlimmsten Fall passíeren wenn ich den Banken die Situation erkläre -> Lohnpfändung
(bisher ist kein Titel gegen mich verfügt)
2. Macht ein Vergleich überhaupt Sinn bzw. geht eine Bank hierauf ein?
3. Mache ich dies besser mit anwaltlicher Unterstützung? Beratung habe ich in Anspruch genommen bin aber absolut unschlüssig.

Vielen Dank
Gespeichert
Insoman
Moderator
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Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
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-an Sie: 120



« Antworten #1 am: 27. Januar 2012, 11:24:37 »

Den genauen Betrag kann ich Ihnen auch nicht nennen..
Die Kriterien zur Berechnung sind aber diese:

Urlaubsgeld ist ist in voller Höhe unpfändbar, wenn es unmittelbar zur "Erholung" (Wiederherstellung der Arbeitskraft)eingesetzt wird.
Dafür muss es eindeutig als Urlaubsgeld deklariert sein; wenn es über mehrere Monate verteilt ausgezahlt wird, gibt es Schwierigkeiten mit der klaren Zuordnung.. eine Pfändung käme dann zumindest in Betracht.

Weihnachtsgeld ist i.d.R. bis € 500,00 pfändungsfrei. Eine darüber hinausgehende Summe wird mit dem Netto des Auszahlungsmonats addiert.

Boni werden wie Arbeitseinkommen behandelt und entsprechend gepfändet.

Die Kinder heben Ihre Freigrenze an, wenn Sie Bar-oder Naturalunterhalt leisten.
Ihr (Ehe?)-Partner hebt ebenfalls die Freigrenze, solange ein Gericht, auch im Falle der Kinder, nichts anderes bestimmt.
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
____
Zitat
1. Was kann im schlimmsten Fall passíeren wenn ich den Banken die Situation erkläre

Theoretisch könnte die Bank natürlich wegen Vertrauensverlust auch aus wichtigem Grunde kündigen.
Solange Sie die Darlehen regulär bedienen, wird aber wahrscheinlich gar nichts passieren..
Die Bank sieht sich erst zum Handeln gezwungen, wenn die Krise eingetreten ist.
Nach Nichtzahlung zweier Raten kann der Kredit gekündigt werden.
Eine der Bank vorliegende Gehaltsabtretung könnte dann zeitnah beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Einen Gerichtsbeschluss bräuchte die gesicherte Bank nicht.
_____
Zitat
2. Macht ein Vergleich überhaupt Sinn bzw. geht eine Bank hierauf ein?

..hängt natürlich von der Gesamtsituation ab, ist in einem frühen Stadium aber schwierig.. (siehe oben).
Nicht dass eseinen Zauberer bräuchte.. aber wenn 2 Seiten zustimmen müssen, sind Probleme gewiss.
____
Zitat
3. Mache ich dies besser mit anwaltlicher Unterstützung?

Ein guter Anwalt kann vielleicht helfen.. dntknw  nur... wo gibt's gute Anwälte?









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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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