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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:30:53 *
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Autor Thema: Schulden, Vollstreckungsbecheid, wichtig, bitte um schnelle Hilfe  (Gelesen 515 mal)
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Schuldnerin83
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« am: 02. Juli 2008, 16:28:46 »

Zu meiner Situation:
Ich bin Schülerin und bekomme Meisterbafög. knapp 600€
Ich habe bis zum 1.3.08 mit meinem Bruder zusammen gewohnt, wir waren beide als Hauptmieter angemeldet.
Die Miete habe ich ihm immer Bar gegeben. Nachdem sich Mitte Dezember herausgestellt hatte, dass er die Miete 7 Monate nicht gezahlt hatte (er hat mir auch sämtliche Schreiben diebezüglich vorenthalten) habe ich mir nun mit einem Freund seit 1.4.08 eine Wohnung genommen. Die Schulden für diese 7 Monate wurden beglichen. Nun habe ich gestern einen Vollstreckungsbescheid über 1700€ bekommen, da er die Mieten von 1.1.08 bis 1.4.08 wieder nicht bezahlt hat. Den im Schreiben erwähnten Mahnbescheid habe ich nicht bekommen. Mein Bruder wohnt nun bei seiner Mutter, seine Sachen wurden vom Vermieter eingelagert. Da ich auch sein Schreiben bekommen habe, welches ich dem Postboten wieder mitgegeben habe, bin ich zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe gesehen, dass er sich noch nicht umgemeldet hat.

War es ein Fehler das Schreiben nicht anzunehmen ?

Er wohnt ja nicht bei mir.
Ich bin nun vollkommen ratlos. Ich kann die Schulden auf keinen Fall sofort begleichen. Am liebsten wäre es mir die Schulden komplett auf meinen Bruder umzuschreiben. Er sieht ein, dass er allein daran Schuld ist und wird wohl alles unterschreiben, was ich ihm hinhalte.

Ist dies möglich ?

Können  die Sachen meines Freundes in der Wohnung auch gepfändet werden (kürzlich bei einer TV-Reportage gesehen) ?

Ich bitte um eine schnelle Hilfe, mein erster Schritt wird morgen sein, dass ich mir vom Amtsgericht einen Schein für eine kostenlose Rechtsberatung hole.
« Letzte Änderung: 02. Juli 2008, 16:34:58 von Schuldnerin83 » Gespeichert
paps
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Beiträge: 6193

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« Antworten #1 am: 02. Juli 2008, 18:32:24 »

auch wenn es ihnen missfällt, wenn beide im Mietvertrag standen, müssen auch beide für die offene Miete haften.
Da ihr Bruder dies nicht für nötig hielt, wendet sich der Vermieter jetzt an Sie.

Schriftstücke an ihren Bruder müssen Sie nicht annehmen.

Jedoch werden die Kosten für die Adressermittling auch möglicher Weise wieder bei Ihnen landen.

Bieten Sie dem Vermieter eine Zahlung in Höhe der halben offenen Miete an.
Vielleicht geht er darauf ein und Sie sind das Problem los.

Wenn Sie nachweislich ihren Anteil der Miete an den Bruder gezahlt haben, sollten Sie zumindest die Kosten, die Sie nun zusätzlich tragen mußten als Schuldverpflichtung festschreiben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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