Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:35:30 *
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Autor Thema: Schulden aus der Ehe  (Gelesen 766 mal)
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Stocki
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« am: 02. Februar 2007, 10:48:00 »

Hallo
Ich brauche mal eure Hilfe.
Bin getrennt lebend mit zwei Kinder.Aus der Ehe bestehen Schulden.Der Ex bezahlt den Unterhalt für die Kinder.
Nun habe ich einen neuen Lebenspartner der bei mir wohnt.
Die Frage ist können im Falle einer Pfändung auch an seine Sachen ran gegangen werden?Und muss er für meine Schulden aus der Ehe bezahlen,da er bei mir lebt?Und kann der Unterhalt für die Kinder gepfändet werden
Würd mich freuen wenn mir jemand helfen kann.Stehe ziemlich alleine da.[addsig]
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Immohelfer
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« Antworten #1 am: 04. April 2007, 19:25:23 »

Hallo,
Antwort auf die Frage kommt per PN

mfg[addsig]
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jafern
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weiß was
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« Antworten #2 am: 04. April 2007, 19:52:46 »

Lieber Volker,

auch andere (mich eingeschlossen) würde die Antwort brennend interessieren.

Also: bitte keine \"Geheimnnistuerei\" und sinnvolle Postings öffentlich stellen, so dass (evtl.) jeder was davon hat...

Danke + Gruß

José Fernández
aka jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
paps
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« Antworten #3 am: 04. April 2007, 19:53:22 »

Das sind genau die Antworten die wir nicht wollen.
Ich gebe mal  :nein:

Warum soll hier per PN geantwortet werden, wo doch die Fragen so eindeutig zu beantworten sind?


edit: da war José einen Tick schneller[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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paps
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« Antworten #4 am: 04. April 2007, 20:00:38 »

Zitat:


Die Frage ist können im Falle einer Pfändung auch an seine Sachen ran gegangen werden?


Nein, sicherlich haben Sie aus ihrem bisherigen Leben gelernt und ein Vermögensverzeichnis erstellt.

Zitat:
muss er für meine Schulden aus der Ehe bezahlen,da er bei mir lebt?

nein

Zitat:
kann der Unterhalt für die Kinder gepfändet werden


nein, jedoch sollte er nicht länger als nötig auf dem Konto verbleiben, da u.U sonst Guthaben entsteht, dass wieder pfändbar wäre.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. April 2007, 20:00:38 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 04. April 2007, 20:16:41 »

Ergänzend zu paps noch folgendes

Im Fall einer Kontopfändung
müssten Sie den Unterhalt für das Kind sicherheitshalber mittels eines Freigabeantrag nach § 850k ZPO beim zuständigen Amtsgericht / bzw. der vollstreckenden Behörde vor der Pfändung schützen. Frist 14 Tage nach Zustellung des Pfändungsbeschluss bei der Bank.  Solte es schon Titel geben (Vollstreckungsbescheide) muss man ebtsprechend sein Konto beobachten und nicht mehr als unbedingt nötig darauf belassen.

§ 850k ZPO gilt gleichsam auch für Arbeitseinkommen und kann / sollte auch bei Bezug von Sozialleistungen erfolgen. Letztere (Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und nunmehr auch wieder Kindergeld) sind jedoch zusätzlich gem. § 55 SGB I binnen 7 Tage nach Gutschrift von der Pfändung geschützt und müssen auf Ersuchen und entsprechenden Nachweis (Leistungsbescheid) von der Bank ausgezahlt werden.

Vorsicht bei beanspruchten Dispo und Arbeitseinkommen, hier droht immer auch die Aufrechnung durch die Bank.

Wie gewaltig hoch sind denn Ihre Verbindlichkeiten ? Wie hoch Ihr Einkommen ?

Gruss
Feuerwald
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Immohelfer
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« Antworten #6 am: 04. April 2007, 20:17:40 »

Lieber Moderator,
darf ich etwas zittieren:

Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Desweiteren darf ich darauf hinweisen:

Eine Rechtsangelegenheiten besorgt nach dem BundesVerfassungsGericht (BVerfG, 1 BvR 2251/01 vom 27.9.2002, Absatz-Nr. 23), wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde RechtsVerhältnisse zu gestalten.


mfg
volker
Zitat:


Das sind genau die Antworten die wir nicht wollen.

Ich gebe mal  :nein:



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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 04. April 2007, 20:23:52 »

\"Art. 1 § 1 I 1 RBerG \"

Na und ?
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

MfG
Feuerwald
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paps
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« Antworten #8 am: 04. April 2007, 22:26:47 »

Ich schon, leider handelt es sich hier um ein frei zugängliches Forum.
Gehen Sie über die Startseite und /oder Disclaimer und sie werden sehen, das die entsprechenden Hinweise vorhanden sind.

Und dann gibt es ja noch das berühmte Urteil von wegen und Forenberatung und Beratung in Geschäftsräumen.

Ich für meine Person vermittle nur Kenntnisse.
Aus meinem Profil ist ersichtlich, dass mein Hauptbetätigungsfeld ein anderes ist.
In meiner Freizeit widme ich mich den Menschen, die Hilfe wirklich nötig haben, gerade weil ich es auch persönlich kennen lernen mußte.

Und Glauben sie mir, viele Menschen mit meiner Erkrankung und der prognostizierten Lebenserwartung gehen werden arbeiten noch schreiben sie abends stundenlang im Forum.
Nein!
Die sind seit drei Jahren wegen Ihrer Krebserkrankung dauerkrank.

Das ist aber absolut nicht mein Ding.
Manche nennen es dann wohl arbeitswütig oder -krank

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben. Antworten sie auf einfache Fragen, die sie in jedem x-beliebigen Forum auch finden.
Wenn es in`s Detail geht, sehe ich Ihre Haltung ein.

Ich bin aber nach wie  vor der Meinung, dass wir einen gemeinsamen nenner finden werden.

Nochmals ein schönes Osterfest[addsig]
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Paps
 
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ThoFa
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« Antworten #9 am: 04. April 2007, 23:02:54 »

Hallo,

Immodingsbums langsam gehen Sie mir auf den Senkel.  :-Y

Es hat schon seinen grund warum die Antwort nicht per PN kommen sollen. Denn nur so können sich hier alle gegenseitig kontrollieren, ob die Antworten in die richtige Richtung gehen.
Wenn Sie Angst vor dem RBerG haben, sollten Sie sich einfach ganz aus dem Forum verabschieden. In diesem Forum werden lediglich Meinungen ausgetaucht und keine Rechtsberatung betrieben.

MfG

ThoFa[addsig]
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