Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 01:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:42:12 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Schulden einer jungen Mutter  (Gelesen 444 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
absur
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 04. Februar 2010, 23:18:53 »

Hi

eine Freundin von mir hat bei ca. 7-9 Gläubigern um die 10.000 EUR Schulden.
Das Ganze geht über Inkasso, Rechtsanwälte und die Gläubiger selbst (zB Mietzahlungen des alten Wohnsitzes).
Es beginnt bei ca. 100 EUR und geht bis zu 4.200 EUR.

Sie ist alleinerziehende Mutter eines 3-jährigen Kindes.

Sie war bis vor kurzem Arbeitslos und hat sich nun selbstständig als Promoterin gemacht. So kommt sie auf einen Betrag von ca. 1.000 - 1.200 EUR. Davon gehen 400 EUR für die Wohnung ab etc...

In der Pfändungstabelle habe ich nun gesehen, dass bis zu einem Einkommen von 1.300 EUR Netto nichts zu holen ist.

Wie sollte sie vorgehen?

Danke!!!
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 05. Februar 2010, 11:32:19 »

Leider gilt die Pfändungstabelle nur für Arbeitseinkommen oder vergleichbare Bezüge.

Sie müßte also bei einer Pfändung, einen Beschluß des Vollstreckungsgerichtes zur Freistellung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
einholen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
absur
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 05. Februar 2010, 12:42:58 »

Ach so... da gibt es also einen Unterschied.

Wenn sie einen Vergleich anstreben würde, dass ein 3. bezahlt. Mit welcher Summe (20%?) sollte man in die Gespräche einsteigen?

Oder sollte doch eine Ratenzahlung angestrebt werden?

Gibt es auch eine Kombination aus Vergleich & Ratenzahlung?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 05. Februar 2010, 21:58:12 »

Eine Kombination ist möglich.
Aber wenig sinnvoll.
Wurde bereits eine EV abgegeben?
Das erleichtert das ganze ungemein, wenn offiziell festgestellt wurde, dass nichts zu holen ist.

20 % sind dann gut, wenn dem GL dargelegt werden kann, dass sonst auf Dauer nichts zu holen ist.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2678 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz