Ist für so etwas nicht diese Insolvenzverwalter zuständig, dass dieser sich um so etwas kümmert ?
Der Treuhänder -TH- (so heißt der Verwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren) vertritt die Interessen der Insolvenzgläubiger und tritt für den Schutz der "Masse" ein.
Wenn über die "pfändbaren Einkommensanteile" -die ja zumeist per Abtretungserklärung vom Arbeitgeber entrichtet werden- hinaus noch gepfändet wird, so geht das den TH nichts an..
Diese Beträge stehen nämlich der Masse nicht zu.
Davon abgesehen stehen sie auch niemand anderem außer Ihnen zu..
Jedenfalls den Insolvenzgläubigern ist es verboten, sich auf diese Weise einen Vorteil zu verschaffen. Das zugrunde liegende Gleichbehandlungsgebot kann nur durch ein Absonderungsrecht ausgehebelt werden.
Doch selbst ein Sicherungsrecht, etwa eine gültige Lohnabtretung, kann nicht zur Kontopfändung führen, sondern eben nur zur Gehaltspfändung beim Arbeitgeber.
Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt Klarheit verschaffen und evtl. fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich fürchte, Sie sind mit der Angelegenheit etwas überfordert.
