Die Antwort auf die meisten Fragen finden Sie
hier.
Das Scoring ist aber weniger von den eigenen Einträgen als vom Gesamtverhalten der gleichen Altersgruppe/Geschlecht/Wohnort/allgemeinen Lebensgewohnheiten wie Wohnortswechsel usw. abhängig.
Die Erklärung dazu finden Sie auch auf der o.g.Seite der Schufa.
Es wird also so schnell nichts mit einer sauberen Auskunft.
Zwar könnten Sie die Gläubiger bei den höheren Forderungen auffordern, den Erledigtvermerk anzubringen, trotz allem wird der Eintrag aber erst nach Ablauf von 3 Kalenderjahren gelöscht werden.
Es empfiehlt sich also zumindest in Bezug auf den Mietvertrag nochmals auf die Eltern oder andere Personen als Bürgen zurückzugreifen.