So habe ich auch die Mahnbescheide von den Bestellungen meiner Ex-Frau ignoriert. Nun ist es zu spät, und ich habe diese Schulden.
Das ist natürlich richtig, wenn man das "Außenverhältnis" betrachtet (Ihr Verhältnis zu den Gläubigern)..
Im Innenverhältnis haben Sie natürlich einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Ex-Partner auf Ersatz (§832 BGB).
Wenn also der Ex-Partner finanziell leistungsfähig ist, kann man ihn, notfalls aud dem Zwangsvollstreckungswege, zur Zahlung veranlassen.
Hier dürfte dann auch ein Zugriff in den ansonsten unpfändbaren Einkommensanteil möglich sein.