Es ist schon späte heute
Daher nur ganz allgemein folgendes:
Einen Paragraphen, in dem steht, wie viel ein Autochen kosten darf, wenn Kinder regelmäßig ins Krankenhaus oder zum Arzt müssen, gibt es so nicht. Das sind Einzelfallentscheidungen.
Sollte eine Pfändung erfolgen, wäre die Grundlage für Rechtsmittel ggf. folgende Vorschriften:
§ 811 Abs.1 Nr. 12 ZPO
§ 765a ZPO
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html wobei der GV ja selbst "nur" von einer möglichen Austauschpfändung (§ 811a ZPO) ausgeht, falls der Pkw-Wert zu hoch ist.
Zum Wert gibt es auch keine Tabelle. Ich denke aber ein Pkw, der insofern unpfändbar ist, sollte technisch auch zuverlässig sein. 1.500 – 2.500 Euro erscheinen da angemessen. Es gibt Urteile, in denen bspw. behinderten Menschen Pkw mit einem weit höheren Wert zugestanden wurden. Aber wie gesagt, Einzelfallentscheidungen. Bester Weg, eine dritte Person stellt den Pkw zur Verfügung (Oma, Opa, Bruder usw.)
Wenn Sie hohe Schulden haben, haben schon einmal über das Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nachgedacht?
Gruss
Feuerwald