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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:31:47 *
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Autor Thema: Schulden und Chronisch Krank!  (Gelesen 709 mal)
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Melissa
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« am: 02. Mai 2006, 16:43:18 »

Hallo,

ich bin neu hier und heiße Tanja bin 33 Jahre alt!

So mein Problem ist ich habe durch die Insolvenz meinens Ehemaligen Arbeitgebers (ich bekam 6 Monate keine geld) und durch andere sachen Schulden von fast 30.000,-€.

Leider wurde ich krank und bin somit auch nur schwer vermittel bar.Bzw. ich finde keine Arbeit,vom arbeitsamt kann ich auch keine Leistung beziehen zumindest sagen sie das sie aufgrund meiner Krankheiten nichts für mich tun können?

Ich habe jetzt darüber nachgedacht eine privat insolvenz zu machen weil ich wirklich nicht mehr weis wie ich noch daraus kommen soll?Ich mein ich bezahle nur Zinsen und meine Schulden werden nicht weniger.
Aber irgendwie muß ich auch mein Kind versorgen.

Ich hoffe das mir hier jemand tipps geben kann wie und was ich machen kann damit der Berg weniger wird.
Auch was man als Chronisch Kranke überhaupt für chancen hat?

Im voraus möchte ich schonmal danke sagen!!

LG
Tanja
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 02. Mai 2006, 17:29:34 »

Hallo,

Ihre Krankeheir steht einer Insolvenz nicht im Weg. Sie sollten einen Termin bei einer Schuldnerberatung vor Ort machen.

MfG

ThoFa
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Melissa
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« Antworten #2 am: 02. Mai 2006, 18:42:21 »

Hallo,

leider ist das auch mein Problem.
Laut einer Beratung am Telefon,einen Termin bekam ich erst garnicht, habe ich zu hören bekommen das ich zu wenig Schulden hätte? :-o
Hätte ich höhere Schulden bekäme ich einen Termin aber damit ,ne ich sollte mit der Bank usw reden!

Aber mit denen ist nunmal auch mehr zu reden!
Mittlerweile bekomme ich nichts mehr!
Und mit nichts mehr meine ich auch nichts mehr,keine Miete wird überwiesen dann bekam ich 125,-€ von der Bank in der Woche das haben sie auch gestrichen ich weis nicht wie überhaupt nochwas bezahlen soll?
Von den 125,-€ soll ich rechnungen und Sprit und Lebensmittel bezahlen.
Ich stehe vor einen Abgrund und weis nicht wie ich die nächste Woche mein Kind versorgen soll.;-(  

Auf meine Medikamente muß ich jetzt schon verzichten weil ich sie mir nicht mehr leisten kann!

Mfg
Tanja
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 02. Mai 2006, 19:07:05 »

Hallo,

nun öffentliche Schuldnerberatung, da gehen unsere Steuergelder hin. SIE HABEN EIN RECHT DARAUF BERATEN ZU WERDEN !!!

Bis zu einem Termin müssen Sie wohl auch Ihrer Bank erklären, was richtig ist. Innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang ist die Bank verpflichtet Ihnen Ihr ALG 2 auszuzahlen, unabhängig davon, ob Sie noch Schulden bei denen haben oder nicht.

Gehen Sie zur Bank, nehmen Sie Ihren ALG 2-Bescheid mit und fordern Sie die Bank dazu auf die Sozialleistung auszuzahlen.

MfG

ThoFa[addsig]
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 02. Mai 2006, 19:07:05 »


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Melissa
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« Antworten #4 am: 02. Mai 2006, 19:45:23 »

Ich werde es nicht bekommen!
Das hat mir meine Bank Frau gesagt.
Die Bank wäre schließlich kulant genug gewesen das sie mir ein Darlehn eingräumt hätten und somit hätten sie das recht über mein eingehendes Geld zu verfügen.

Ich bin total verzweifelt und weis wirklich nicht mehr was ich tun soll!
Liegt es daran das sie vielleicht meinen mich als Frau einzuschüchtern zu können?

Mfg
Tanja
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« Antworten #5 am: 02. Mai 2006, 19:51:43 »

Hallo,

Sie werden es bekommen, die Bank ist verpflichtet dazu.

§ 55 Sozialgesetzbuch I
Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld


(1) Wird eine Geldleistung auf das Konto des Berechtigten bei einem Geldinstitut überwiesen, ist die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar. Eine Pfändung des Guthabens gilt als mit der Maßgabe ausgesprochen, daß sie das Guthaben in Höhe der in Satz 1 bezeichneten Forderung während der sieben Tage nicht erfaßt.

(2) Das Geldinstitut ist dem Schuldner innerhalb der sieben Tage zur Leistung aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben nur soweit verpflichtet, als der Schuldner nachweist oder als dem Geldinstitut sonst bekannt ist, daß das Guthaben von der Pfändung nicht erfaßt ist. Soweit das Geldinstitut hiernach geleistet hat, gilt Absatz 1 Satz 2 nicht.

(3) Eine Leistung, die das Geldinstitut innerhalb der sieben Tage aus dem nach Absatz 1 Satz 2 von der Pfändung nicht erfaßten Guthaben an den Gläubiger bewirkt, ist dem Schuldner gegenüber unwirksam. Das gilt auch für eine Hinterlegung.

(4) Bei Empfängern laufender Geldleistungen sind die in Absatz 1 genannten Forderungen nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift sowie Bargeld insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als ihr Betrag dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.


MfG

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« Antworten #6 am: 04. Mai 2006, 12:37:33 »

Hallo,

danke für die tollen Tipps!
Nur leider haben sie mir nichts gebracht!
Ich bekomme weder Geld noch wird meine Miete bezahlt.
Also sitze ich auf der Straße und weis nicht mehr weiter!
Wie soll ich denn das meinem Kind erklären??

LG
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 04. Mai 2006, 13:43:48 »

Hallo,

Sie haben ein Recht darauf, innerhalb von 7 Tagen Ihr Geld zu bekommen. Gehen Sie zum Amtsgericht und sprechen Sie dort mit dem zuständigen Rechtspfleger für Vollstreckungssachen. I.d.R. sind diese sehr hilfsbereit oder nehmen Sie jemanden mit, der/die sich bei der Bank durchsetzen kann.

MfG

ThoFa
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« Antworten #7 am: 04. Mai 2006, 13:43:48 »


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