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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:48:06 *
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Autor Thema: Schulden und EV Eintrag (Krzysztof)  (Gelesen 809 mal)
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krzysztof
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« am: 17. Mai 2008, 16:24:18 »


Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen,
folgendes ich bin momentan in Ausbildung, vor ungefähr 2/1/2 jahren wohnte wir zusammen in einer anderen Stadt, da mein Vater jetzt zum Alkoholiker geworden ist habe ich vor dieser Zeit nichts gemacht war also arbeitslos, und mein Vater meinte ich soll was machen da hab ich mich bei einem Fernstudium angemeldet, was mein Vater auch versprach dies zu zahlen da sich meine ELtern trennten mein Vater in der Stadt blieb und ich mit meiner Mutter in eine ander zog vor diesen 2 1/2 gab ich die EV ab weil ein Betrag zu zahlen war von 980 Euro...

Dem Gerichtsvollzieher gab ich die EV ab musste ich...

jetzt folgendes,,da ich jetzt die offenen Schulden zahle und noch 5 monate zu zalhen habe ist meine frage die wenn ich denn Betrag beglichen habe wird der Anwalt vom Gläubiger mich anschreiben und die Löschung bei der Schufa selber erledigen oder wie läuft dass ab.

Ich werde meine Ausbildung jetzt im Juli beenden und würde mir gerne ein Motorrad zulegen, einen Vertrag dass ich übernommen werde hab ich sicher,wurde mir schriftlich belegt.

Wenn ich denn das Motorrad finanzieren lassen will, wird der Eintrag drin stehen bzw, wird überhaupt mir von der Bank genehmigt eine Leasing Vertrag abzuschließen....(Wenn meine Schulden in denn 5 monaten beglichen sind)


Gruß
krzysztof
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« Antworten #1 am: 17. Mai 2008, 17:07:35 »

Hallo und  Welcome

geh mal davon aus, daß eine Löschung des Schufaeintrages nicht erfolgen wird, eine Erledigungsmeldung wird es sicherlich geben.

Einer Löschung eines Negativeintrages wird meistens bei Beträgen um die EUR 1.000,00 gemacht, sofern die Forderung zeitnah nach Eintrag beglichen wurde.

Durchaus möglich, daß es bei einer Leasinganfrage zu Problemen kommen kann. Warte ab was dann möglicherweise noch gefordert wird. Aber warum ein Motorrad leasen ? Kauft man die Dinger nicht besser ?

LG
MissTraut

P.S.: Bin aber auch etwas erstaunt, daß Du gerade nach diesem Gewusel mit Gerichtsvollzieher und und und darüber nachdenkst, Dich direkt wieder neu zu verschulden.





« Letzte Änderung: 17. Mai 2008, 17:11:49 von MissTraut » Gespeichert

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krzysztof
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« Antworten #2 am: 17. Mai 2008, 17:20:57 »


ja ich werd abwarten, da machen so einige Händler so einige angebote, bei denn Motorrädern, nicht leasen sondern eine laufende Finanzierung.

jeden Monat abzahlen, aus welchem Grund wenn ich meine Schulden begleiche warum wird dann einem der Antrag abgelehnt, ich war damals ja arbeitslos, verständlich aber jetzt bin bald fertig mit ausbildung
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 17. Mai 2008, 20:28:31 »

Hallo,

warum denn nicht erst einmal die noch vorhandene Schuld tilgen und sich dann auf die Suche nach einer Finanzierung für ein Motorrad begeben, wenn es denn wirklich sein muss, sich direkt quasi nach einer Entschuldung wieder in neue Schulden zu stürzen ...

Die Bank prüft natürlich die Bonität und die ist nun mal - auch mit einem dann erledigten Negativ-Eintrag - nicht mehr astrein. Weiterhin wird es so sein, dass Du gerade erst die Ausbildung beendet hast ...  zwar einen Arbeitsvertrag vorweisen kannst, aber dieser ist dann taufrisch ...

Wenn Du die Restschuld bezahlt hast, sollte Dir der Rechtsanwalt des Gläubigers den Titel zukommen lassen. Wie bereits gesagt, es muß dann eine Erledigungsmeldung durch den Gläubiger an die Schufa erfolgen. Das kannst Du zu gegebener Zeit nachprüfen indem Du Dir eine Schufaauskunft einholst.

LG
MissTraut

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« Antworten #4 am: 17. Mai 2008, 21:03:32 »


danke für deine schnelle antwort,

aber rechtlich gesehen,  wäre es denn möglich???ODER ETWA NICHT
Denn wenn die altschulden getilgt sind...!!!!

Einen festes Einkommen werd ich haben, und einen unbefristeten Arbeitsvertrag hab ich auch es sei denn ich müsste erst 3 volle monaten arbeiten...Für die Voraussetzung für eine Finanzierung!!

Is ja schei**e wenn mann seine altschulden begleicht und trozdem in der Schufa eingetragen ist was soll der Dreck mit Schufa..dann!!!

Gruß
krzysztof

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« Antworten #4 am: 17. Mai 2008, 21:03:32 »



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« Antworten #5 am: 17. Mai 2008, 21:11:20 »

Hallo ... also es hat nun nichts mit Recht zu tun, wenn Du eine Finanzierung bewilligt bekommst oder sie auch möglicherweise abgelehnt wird ...

Noch einmal: Es wird/muss eine Erledigungsmeldung an die Schufa erfolgen ... so ist erkennbar, daß diese Schuld beglichen wurde ...

Die Banken haben teilweise auch unterschiedliche Entscheidungskriterien ... also wenn Du eine Finanzierung beantragen willst dann versuch es doch einfach ...

LG
MissTraut
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