Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:19:36 *
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Autor Thema: Schulden und Pfändung  (Gelesen 622 mal)
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comppro
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« am: 09. März 2010, 02:20:53 »

Guten Morgen Leute.

Ich freue mich erstmal diesen Forum gefunden zu haben, wo sich anscheinend viele Leute auskennen mit dem Recht!

Erstmal zu meiner Situation,

Ich habe noch 5 Gläubiger (hatte vorher 2 Gläubiger mehr private Schulden) und ca. 30.000 €uro Schulden:

Handy seit ca. 1 Jahr (bei 2 verschiedenen Mobilfunk-Anbietern)

Privatkredit seit ca. 2 Jahren

Autofinanzierung seit ca. 2 Jahren

Dispo seit ca. 8 Monaten

Privatleasing (Computer) seit ca. 3 Monaten.


Ich bin vor kurzem Arbeitslos geworden, hatte aber auch während ich gearbeitet habe ständig Zahlungsschwierigkeiten seit ca. 3 Monaten.

Ich habe einen Termin bei der Schuldnerberatung im April für Verbraucherinsolvenz (nach langem Überlegen, da ich sonst keinen Ausweg mehr sehe).



Jetzt meine Fragen:

1. Wie verhalte ich mich jetzt, falls die Gläubiger irgendwelche Maßnahmen treffen? (Bis jetzt nur Mahnungen) Was soll ich beachten?

2. Kann ich den Computer behalten, wenn ich in die Insolvenz gehe? (Die monatliche Rate bei Leasing ist 44 €uro)

3. Ich lebe bei meinen Eltern in einer Mietwohnung, falls der GV vorbeikommt, darf er von meinen Eltern Wertgegenstände mitnehmen oder nicht?

Falls diese Fragen schon jemand gestellt hat in diesem Forum, bitte ich um Entschuldigung, da ich ziemlich keine Ahnung habe von dieser ganzen Sache. Würde mich aber trotzdem freuen, wenn jemand mir mal helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus

MfG

comppro
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« Letzte Änderung: 09. März 2010, 15:26:03 von comppro » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 09. März 2010, 19:55:34 »

 Welcome

Ja, die Fragen sind alle in irgend einer Art schonmal beantwortet worden.
Vorrangig sollten Sie sich bei "Schulden allgemein" mal einlesen.

Aber trotzdem:
1.) Da wird nicht viel zu machen sein. Erst wenn wirklich eine Einigung erzielt wurde oder die Insolvenz eröffnet ist, besteht
     Pfändungsschutz.
     Die SB wird Ihnen weitere Hinweise geben, wenn alle Unterlagen gesichtet sind.

2.) rechtlich gesehen ist ein Leasingvertrag kein Darlehensvertrag o.ä., sondern ein (atypischer) Mietvertrag.
     Für den Leasinggeber gilt daher auch die Kündigungssperre des §112 InsO.
     Evtl. Rückstände aus der Zeit vor Insoeröffnung sind Inso-Forderungen; selbst dann darf der Insolaner während der
     Inso aber weiterhin seine Leasingraten zahlen.

3.) Nein, sofern diese sich in ausschließlich durch Ihre Eltern genutzte Räume befinden oder eindeutig den Eltern
     (Eheringe) zuzuordnen ist.
     In Gemeinschaftsräumen müsste der Eigentumsnachweis durch die Eltern geführt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
comppro
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« Antworten #2 am: 10. März 2010, 01:16:06 »

Grüß Gott.

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.

Was bedeutet dieser folgender Satz?

In Gemeinschaftsräumen müsste der Eigentumsnachweis durch die Eltern geführt werden.



Wie sollen meine Eltern Eigentumsnachweis führen?

Für Möbel usw. auch? Ich meine, man kann ja nicht für alles noch die Quittungen aufbewahren.

MfG

comppro
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weiß was
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« Antworten #3 am: 10. März 2010, 12:29:00 »

Hallo,

gewisse Möbel (im Grunde alle) sind unpfändbar. (zumindest "normale" Möbel, für antike hat man mit Sicherheit irgendwelche Nachweise).

Im Grunde solltest du einfach deine Gläubiger über die Lage informieren, dann kommt meist auch kein GV. Würde den Gläubiger ja nur kosten und im Regelfall nichts bringen.
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comppro
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« Antworten #4 am: 10. März 2010, 23:22:39 »

Hallo.

Naja, so einfach ist es nicht mit diesen Gläubiger, jedes mal wenn ich dort anrufe. Die erste Frage immer: Wann zahlen Sie den offenen Betrag? Die denken wirklich das die die einzigen sind die Geld zu kriegen haben!

Naja ich versuche das beste daraus zu machen und wir werden sehen was da noch rauskommt.

Vielen Dank für eure Mühe thumbup

MfG

comppro

Im Grunde solltest du einfach deine Gläubiger über die Lage informieren, dann kommt meist auch kein GV. Würde den Gläubiger ja nur kosten und im Regelfall nichts bringen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. März 2010, 23:22:39 »



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« Antworten #5 am: 11. März 2010, 14:08:27 »



Naja, so einfach ist es nicht mit diesen Gläubiger, jedes mal wenn ich dort anrufe. Die erste Frage immer: Wann zahlen Sie den offenen Betrag? Die denken wirklich das die die einzigen sind die Geld zu kriegen haben!


Das ist die Aufgabe von Gläubigern. Im Grunde interessiert sie deine persönliche Lage nicht. Deshalb netten Brief schreiben und auf den Termin hinzuweisen.

[/quote]
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Tags: Was darf ich und was nicht? 
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