
Ja, die Fragen sind alle in irgend einer Art schonmal beantwortet worden.
Vorrangig sollten Sie sich bei "Schulden allgemein" mal einlesen.
Aber trotzdem:
1.) Da wird nicht viel zu machen sein. Erst wenn wirklich eine Einigung erzielt wurde oder die Insolvenz eröffnet ist, besteht
Pfändungsschutz.
Die SB wird Ihnen weitere Hinweise geben, wenn alle Unterlagen gesichtet sind.
2.) rechtlich gesehen ist ein Leasingvertrag kein Darlehensvertrag o.ä., sondern ein (atypischer) Mietvertrag.
Für den Leasinggeber gilt daher auch die Kündigungssperre des §112 InsO.
Evtl. Rückstände aus der Zeit vor Insoeröffnung sind Inso-Forderungen; selbst dann darf der Insolaner während der
Inso aber weiterhin seine Leasingraten zahlen.
3.) Nein, sofern diese sich in ausschließlich durch Ihre Eltern genutzte Räume befinden oder eindeutig den Eltern
(Eheringe) zuzuordnen ist.
In Gemeinschaftsräumen müsste der Eigentumsnachweis durch die Eltern geführt werden.