Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:54:28 *
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Autor Thema: Schulden zurückzahlen statt Insolvenz  (Gelesen 1811 mal)
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« am: 22. Mai 2008, 08:28:50 »

Ich kann nur jedem raten, dem die Schulden über den Kopf wachsen:
Schnell Insolvenz beantragen !!!
Ich versuche seit 15 Jahren zurückzuzahlen und schaffe das nur durch selbständige Tätigkeit (kein Arbeitgeber macht die ständigen Pfändungen auf Dauer mit - desweiteren wird es immer Doppelpfändungen geben - also zuerst direkt beim Arbeitgeber - danach das Konto - solange noch eins vorhanden ist) !
Jetzt hat man mir meinen Tranporter gepfändet (trotz geringem Wert von 2-3000 €),
eigentlich ist das garnicht erlaubt, weil ich damit meinen Lebenunterhalt bestreite !
Aber was solls Schuldner haben keine Lobby und wer kann sich schon als Schuldner gute Anwälte leisten ?
Ich beantrage jetzt nach 15 Jahren Quälerei mit einem monatlichen Papieraufwand, der ausreichen würde ein ganzes Sekretariat zu beschäftigen auch die Privatschuldner-
insolvenz - das ist die einzige Lobby, die ein Schuldner noch hat - und nach 5-6 Jahren
ist alles vorbei. Hoffentlich !
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« Antworten #1 am: 22. Mai 2008, 16:57:09 »

Hallo bkm ... naja ... so eine ganz pauschale Aussage ist meines Erachtens auch nicht richtig ... In einigen Fällen ist sehr wohl eine Insolvenz vermeidbar, wenn sich die Gläubiger auf Vergleiche/Teilzahlungen einlassen und auch der Schuldner die Vergleiche bzw. die damit verbundenen Zahlungen auch konsequent leistet. Gefahr besteht natürlich, sofern sich die persönliche Situation verändert durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder was auch immer es da noch für Gründe geben kann.

Und ja, natürlich kann es Gehaltspfändungen geben, dies auch bei einer Insolvenz (ist bei mir z.B. so, AG überweist direkt an IV, was den Vorteil hat, dass ich mich um nichts kümmern muss). Auch bei einer Insolvenz wird wohl oftmals erst einmal das Konto seitens der Bank gesperrt, wobei dies nach Freigabe durch IV wieder zu nutzen ist (vor allem auch dann, wenn es sich um ein reines Guthabenkonto handelt).

Warum man Dir den Transporter gepfändet hat? Na sicher weil die Verwertung letztlich dazu führen wird, die Rückstände bzw. Forderung ein stückweit zu reduzieren. War das Fahrzeug geleast oder finanziert ?

Da Du nun auch den Schritt in die Verbraucherinsolvenz gehen willst kann ich davon ausgehen, daß Du mit Deiner Selbstständigkeit bereits im Regelinsolvenzverfahren bist ?

LG
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« Antworten #2 am: 22. Mai 2008, 17:26:15 »

Nein, das wurde jetzt falsch verstanden. Mit meiner derzeitigen Selbständigkeit möchte ich kein Insolvenzverfahren beantragen, ich kann davon (geradeso) leben und auch
(geradeso) neue Schulden vermeiden.
Das übrigens ist sehr schwer, denn Querulanten gibt es immer und wer im Handwerksbereich selbständig ist muss sich trotz korrekter Auftragsabwicklung immer wieder mal mit stinkigen Kunden herumstreiten !

Nein, meine Schulden stammen hauptsächlich aus einer früheren Selbständigkeit, es sind mehr als 25 Gläubiger - Gesamtschuld ca. 150.000 DM (1993) - inzwischen trotz Abzahlungen - wegen der Inkassogebühren etc. sind es  ca. 140.000 €.

Ich wollte das immer zurückzahlen, aber es ist immer nur ein Schritt vorwärts und 3 rückwärts - hier hilft wirklich nur noch Insolvenz !
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« Antworten #3 am: 22. Mai 2008, 18:26:03 »

Hallo,

Da Du nun auch den Schritt in die Verbraucherinsolvenz gehen willst kann ich davon ausgehen, daß Du mit Deiner Selbstständigkeit bereits im Regelinsolvenzverfahren bist ?

nun nicht zuviel durcheinander bringen.  wink

Eine natürliche Person, die (aufrgund einer Selbständigkeit) ein Regelinsolvenzverfahren durchläuft, muss nicht extra ein Verbraucherverfahren machen.

MfG

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« Antworten #4 am: 22. Mai 2008, 18:27:48 »

Hallo,

Mit meiner derzeitigen Selbständigkeit möchte ich kein Insolvenzverfahren beantragen,.....

da wird Ihnen aber nichts anderes übrige bleiben. Sie geraten, sofern Sie ein Einzelunternehmen betreiben, zwangsläufig mit Ihrer aktuellen Selbständigkeit in die Insolvenz, das lässt sich nicht trennen.

MfG

ThoFa

P.S.: Und natürlich war Ihr Transporter unpfändbar, offensichtlich haben Sie sich aber nicht (oder falsch) gewehrt.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Mai 2008, 18:27:48 »



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« Antworten #5 am: 22. Mai 2008, 20:03:57 »

Hallo,

Danke @ ThoFa für den Hinweis  thumbup

Aber nachfragen muss ich noch einmal wegen der Unpfändbarkeit des Fahrzeuges ... von wem ist es gepfändet worden ?

LG
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« Antworten #6 am: 24. Mai 2008, 12:15:28 »

Hallo, gepfändet wurde das Fahrzeug von der Vollstreckungsabteilung des Finanzamts, Widerspruch habe ich jetzt innerhalb 1 Woche eingelegt, jetzt heißt es abwarten was passiert. Das Fahrzeug hat in einer Versteigerung nicht mehr als 1500 € Wert, wahrscheinlich sind die Pfändungs- / Abschlepp- und Versteigerungskosten höher, verstehe nicht was das Finanzamt davon hat !?
Das kostet den Steuerzahler, weil es mich direkt in Hartz IV treibt (habe keine seoparate Arbeitslosenversicherung abgeschlossen) und falle direkt auf Hartz IV.
So geht der Staat mit Familien um, ich habe mich und meine Familie (3 Töchter) selbst geradeso versorgen können, war auf Unterstützung (außer Kindergeld) nicht angewiesen (zumindest habe ich bisher keine beansprucht). 
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bkm
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« Antworten #7 am: 24. Mai 2008, 12:17:28 »

Wie wehre ich mich denn richtig ? Gibt es hierzu Mustertexte ?
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« Antworten #8 am: 24. Mai 2008, 14:08:13 »

Hallo,

Sie haben eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, der Sie nicht nachgekomen sind. Das hat nichts mit "so geht der Staat mit Familien um" zu tun.

Der Wagen ist natürlich unpfändbar (§ 811 ZPO) sofern ihn Sie ihn tatsächlich zur Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen, aber mit Mustertexten werden Sie (gerade beim Finanzamt) nicht weiterkommen. Zudem sollte vielleicht mal geklärt werden, warum Sie überhaupt in dieser Situation sind. wenn Sie 140 T€ Schulden haben, können Sie eine geregelte (Klein-)selbständigkeit nicht ausführen. Zunächst müssen die Verbindlichkeiten weg (bei der Summe spricht alles für eine Insolvenz), um dann neu zu starten.

MfG

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« Antworten #9 am: 27. Mai 2008, 09:22:30 »

Vielen Dank für die Belehrung, aber das war mir schon klar ! Wir haben alle Verpflichtungen, aber auch Gründe für deren Nichterfüllung wie z.B. Krankheit, Überlastung, kein Geld etc. !
Ein Urteil hierüber kann sich überhaupt nur jemand erlauben, der in der Lage ist
diese Situation (Familie mit 3 Kindern und 140 T Euro Schulden) nachzuvollziehen.

Die Art und Weise wie das Finanzamt das Geld sich holen will ist aber eher diktatorisch (nach dem Motto: "Du böser jetzt zeigen wir es Dir aber wer hier am längeren Hebel sitzt !"). Das hat nichts mit Fairness und schon garnichts mit Demokratie zu tun - aber das sehen die Betreffenden erst ein, wenn "Ihr Götze" das Geld nichts mehr Wert ist und wir alle auf Ödland von vorn anfangen müssen.


 
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« Antworten #10 am: 27. Mai 2008, 10:31:36 »

Das FA handelt nahc dem Gelcuihbehandlungsprinzip. Ist in Ihrer detzeitigen Situation sicherlich schwer nahczuvollziehen aber absoplut gerecht. Haben Sie an Ihre Mitbewerber gedacht, die regelmäßig ihre Steuern und abgaben abführen?

Da Sie offensichtlich auf Ihre Einnahmen keine Steuern leisten konnten, da sonst zu wenig zum leben übriggeblieben wäre, haben Sie Ihre Dienstleistung eben zu billig angeboten im Vergleich zu demjenigen, der die Steuern abführen konnte.

Also haben Sie sich einen Wetbewerbsvorteil geschaffen, der nicht "demokratisch" und sehr ungerecht ist.

Für solche Situationen wurde die Insolvenzordnung ja geschaffen. nutzen Sie die Möglichkeiten und zeigen Sie Verantwortung Ihrer Familei gegenüber. Popularisieren hilft Ihnen jetzt nicht weiter. DAzu schreibe ich später sicher noch mehr. Leider muss ich hier abbrechen. 
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« Antworten #11 am: 27. Mai 2008, 11:09:29 »

Also die Antwort schlägt dem Fass den Boden aus ! Woher wollen Sie eigentlich wissen woher meine Steuerschulden stammen !?
Ich werde es Ihnen verraten: Sie stammen teils aus einer Zeit der Arbeitslosigkeit ! Ich war bereits vorher Selbständig (2004) und habe mich zum Herbst 2004 korrekt (aus wirtschaftlichen Gründen) abgemeldet ! Das Finanzamt behauptet zwar immer es wüßte alles, aber trotz Abmeldung und Einkünften (Gewinn vor Steuern) von insgesamt 9300 € in 2004 (Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit zusammen) wurde ich auf insgesamt 9700 € Steuern (mit Säumniszuschlägen etc.) in 2004 geschätzt.
Mein Fehler: Zu spät Widerspruch eingelegt Folge: Keine Rücknahme trotz Nachweis !

Also muß ich mir nun einen überaus dämlichen Kommentar gefallen lassen ich hätte mir als Unternehmer Vorteile verschafft ???
Hier mag das Finanzamt zwar rechtlich korrekt gehandelt haben, moralisch aber vollkommen daneben.
Warum ? Wenn das Finanzamt mir etwas schuldet, dann macht man so einen Bescheid (Schätzung) einfach endgültig und dreht den Spieß um ( aus Schuld wird Forderung), als Folge werde ich 30 Jahre lang verfolgt wie ein Bankräuber. Ist das Ihre Vorstellung von Fairness !?

 
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ThoFa
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« Antworten #12 am: 27. Mai 2008, 11:30:22 »

Hallo bkm,

das ist polemischer Blödsinn und wenn Sie ehrlich zu sich selber sind, erkennen Sie dies auch.

Die 140T€ Schulden hat nicht das Finanzamt gemacht. Sie haben unverantwortlich gehandelt, als Sie sich wieder selbständige gemacht haben, ohne vorher Ihre Altlasten zu klären.   

Wenn Sie zu spät Widerspruch einlegen, dann liegt es auch an Ihnen und nicht am Finanzamt. Sie haben doch keine Erklärung abgegeben, die Folge ist eine Schätzung und irgendwann wird ein solcher Bescheid halt rechtskräftig.

Sie werden auch nicht verfolgt wie ein Bankräuber, ein solcher wird nämlich zur Fahndung ausgeschrieben und landet i.d.R. im Gefängnis, alles Dinge, die Ihnen nicht drohen. Also wieder Polemik.
Im Übrigen haben Sie die Möglichkeit Ihre Schulden mittels einer Insolvenz erlassen zu bekommen, ein Vorteil, den der Bankräuber nicht hat.

Es ist natürlich schmerzhaft, wenn einem ansonsten immer nach dem Mund geredet und man nun mit der bitteren Wahrheit konfrontiert wird.  Es ist selbstverständlich einfacher, die Schuld an andere weiterzugeben, nur zur Lösung trägt es nicht bei.

MfG

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bkm
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« Antworten #13 am: 27. Mai 2008, 11:44:35 »

Es ist wohl mein gutes Recht mich wieder selbständig zu machen.
Zumal ich damit immerhin den Lebensunterhalt einer ganzen Familie bestreiten konnte - es existiert kein Ausübungsverbot und auch kein Konkurs - deshalb darf ich sehr wohl (auch weiterhin) selbständig bleiben (Aussage der Schuldnerberatung) !!!

Die Schulden stammen nicht aus der laufenden sondern aus einer früheren Selbständigkeit (wie bereits oben erwähnt) !

Ich dachte ich habe es hier mit Fachleuten zu tun, die sachdienliche Hinweise geben und nicht mit einem Finanzamtfreundlichen (wahrscheinlich Finanzamtseigenen)
Besserwisserforum.

Das braucht nämlich keiner, ausser den Finanzamtbeamten (zur Selbstbestätigung Ihres Handelns) selbst.


 
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« Antworten #14 am: 27. Mai 2008, 11:55:00 »

Hallo,

natürlich dürfen Sie sich jederzeit selbständig machen, bleibt Ihnen ganz alleine überlassen. Ob es klug ist, dieses mit einen haufen Schulden im Rücken zu machen, sehen Sie ja jetzt an Ihrer Situation.

Wenn Sie so gegenüber dem FA auftreten, wie Sie es hier präsentieren, wundern mich Ihre Probleme keineswegs. Ansonsten lohnt es sich nicht auf Ihr dummes Geschwätz weiter einzugehen.

MfG

ThoFa
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