Hallo,
ich bin immer noch sehr neu hier.
Durch Beiträge aus dem Forum fühlte ich mich ermutigt, mein Schuldenproblem, seit ca. 20 Jahren immer wieder Lohn- und Kontopfändungen, aktuell ca. 18.000 € bei ca. 8 verschiedenen Gläubigern mit Hilfe eines Anwaltes anzugehen. Ich zahle z.Zt. im Monat ungefähr 300,--€ per Raten, pfändbar sind bei mir aber nur ca. 90,--€. Jetzt liegt leider wieder eine Lohnpfändung vor und ich hatte heute den Termin bei einem RA. Der schlug mir vor, in die Privatinsolvenz zu gehen und ich konnte das nachvollziehen. Jetzt schwanke ich zwischen Euphorie- Licht am Ende des Tunnels- und der Besorgnis, ob die anfallenden Kosten für den RA von 1081,87 € zahlbar in sechs Monatsraten richtig sind. In der Vergütungsvereinbarung heißt es, dass
der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch incl. Insolvenzantzrag erst nach vollständiger Bezahlung gemacht wird. War ich da jetzt zu vorschnell oder ist das üblich?
Etwas verwirrt im Moment
mit liebem Gruß
plattfisch
