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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:59:04 *
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Autor Thema: Schuldenbereinigungsplan zu 97% gelungen....  (Gelesen 589 mal)
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Claudia1960
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« am: 13. März 2011, 10:22:47 »

hallo zusammen,

heute brauche ich auch Eure Hilfe.
Zu unserer Situation:
Aufgrund eines nicht geplanten Arbeitgeberwechsel verdiene ich 800,- Euro netto weniger im Monat.
Mein Mann und ich haben zusammen 2 Gläubiger, dieses beiden Gläubiger sind auch die beiden größten, desweiteren hat jeder von uns noch einen "eigenen" Gläubiger. Wir haben für die außergerichtliche Schuldenbereinigung einen Anwalt beauftragt, den wir auch brav aus eigener Tasche bezahlen.
Nach zehn Monaten harten Kampf ist es uns gelungen, die Gläubiger, die wir beide zusammen haben, und meinen eigenen Gläubiger, mit Aufstellung eines Ratenplanes bzw. einer Einmalzahlung an den zweitkleinsten Gläubiger, das ist mein eigener Gläubiger, zu befriedigen.Dieser zweitkleinste Gläubiger hat aufgrund der Zusagen unserer größten Gläubiger selber eine Einmalzahlung von 25% vorgeschlagen. Um nicht wortbrüchig zu werden, es wurde die Lohnpfändung zum Ruhen gebracht durch einen Gläubiger, haben wir mit der Ratenzahlung für die beiden größten Gläubiger schon erfolgreich begonnen. Wir können also schriftlich per Vertrag nachweisen, daß wir erfolgreich 97,3% der Gesamtverschuldung mittels Ratenplan bzw. Einmlazahlung begleichen bzw. beglichen haben, das sind in Summe ca. 71400,- Euro.
Jetzt bleibt nur noch der kleinste Gläubiger überhaupt,das ist der "eigene" Gläubiger meines Mannes, er hat mal gerade 2,7% an der Gesamtverschuldung, also ca. 1930,- Euro. Dieser Gläubiger hat es jetzt allen Ernstes, trotz ständiger und ununterbrochener Verhandlungen über unseren Anwalt, bis zur Kontopfändung getrieben. Dieser Gläubiger geht auf kein Angebot ein, weder auf eine Einmalzahlung in Höhe von 50%, noch auf einen Ratenplan, der eine 100% Zahlung in 6 Jahren vorsieht, er will 100% auf einmal und das können wir nicht. Selbstverständlich liegen auch diesem Gläubiger die Zusagen der anderen drei Gläubiger vor, aber das nutzt alles nichts. Unser Anwalt steht weiterhin mit diesem kleinsten Gläubiger in Verhandlungen.
Für uns ist es selbstverständlich nachdem wir erfolgreich 71400,- Euro mit außergerichtlichem Plan bereinigt haben, daß wir NICHT in Privatinsolvenz gehen.
Habt Ihr Ideen was wir noch machen können.
Es hört sich unglaublich an, das sagen alle, die diese Geschichte kennen, aber wir können alles schriftlich nachweisen.
Vielen Dank und Gruß
Claudia
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Fallera
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« Antworten #1 am: 13. März 2011, 19:11:53 »

Wenn es sich um einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan handelt, kann das Gericht, wenn die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt und das Gericht diesen für angemessen hält die Zustimmung der übrigen Gläubiger per Beschluss ersetzen! Dies hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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Claudia1960
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« Antworten #2 am: 28. März 2011, 21:08:06 »

Guten Abend,

wir haben das Problem mit den kleinsten Gläubiger anders in Angriff genommen. Unsere Anwältin hat diesen Gläubiger höflich auf §254 Abs. 2 BGB ( nicht Einhalten der Schadensminimierungspflicht des Gläubiger ) und auf Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, hingewiesen, unter dem Motto, Kosten wurden unnötig in die Höhe getrieben, erst Inkassounternehmen, danach Rechtsanwalt, danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, das alles für ursprünglich knapp 1500,- Euro, mittlerweile aufgrund der ganzen Aktionen dieses kleinsten Gläubigers auf knapp 2300,- Euro gestiegen, der mal gerade 2,7% an der Gesamtverschuldung hat obendrein liegt von uns ein Angebot für eine 100% Ratenzahlung vor, die gibt es aber nur in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
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