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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:04:51 *
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Autor Thema: Schuldenvergleich, wen anschreiben? Taktische Frage  (Gelesen 981 mal)
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brokerholy
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« am: 29. Juni 2011, 10:39:57 »

Halli Hallo,

ich will den Gläubigern eines Bekannten einen Schuldenvergleich anbieten und versuchen die Sache abzuschließen. Der Bekannte hat seit mehr als 10 Jahren Schulden und hat mehrmals die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben. Er ist weiterhin arbeitslos und somit ist auch nichts in Aussicht. Sollte der Vergleich nicht klappen, wird er die Private Insolvenz in Anspruch nehmen.

Meine Frage: Es gibt da als Ansprechpartner einmal den Gläubiger direkt und das Inkassoinstitut, welches für den Gläubiger arbeitet. Wen soll ich anschreiben? Den Gläubiger direkt oder den "Umweg" über das Inkassoinstitut ?

Ist es taktisch nicht besser den Gläubiger direkt anzuschreiben, weil vielleicht das Inkassoinstitut eine höhere Vergleichssumme haben würde?

Bitte antwortet nur, wenn ihr Erfahrung in der Sache habt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!!

Vielen Dank und viele Grüße !!
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horst69
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« Antworten #1 am: 29. Juni 2011, 11:52:28 »

Hallo !

Du musst den "Umweg" über das Inkasso oder den Anwalt machen.

Frage ist wie hoch sind die Schulden und wie hoch der Betrag den Ihr anbieten wollt??

Die Privatinsolvenz als Druckmittel zu verwenden kommt bei den meisten Gläubigern nicht gut an !
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brokerholy
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« Antworten #2 am: 29. Juni 2011, 11:59:38 »

Es geht hier um ca. 15 Tsd. EUR. Anbieten möchten wir mit einem Vergleich in Höhe von ca. 10% je Gläubiger. Der Schuldner hat gesundheitliche Probleme, so dass eine Erwerbstätigkeit auch in den nächsten Jahren sogut wie ausgeschlossen ist.

Alle Gläubiger sind aus den Jahren 1999-2005.

Wieso nicht mit privater Insolvenz "drohen". Eigentlich hat er nur die beiden Möglichkeiten: Insolvenz oder Vergleich. Die Vergleichssumme ist von einem anderen. Sollte man dies auch erwähnen?

Bei einer Einigung werde ich einen Anwalt hinzuziehen, damit alle wichtigen Punkte (Verzicht auf weitere Forderungen usw. ) festgehalten werden.

Danke für die schnelle Antwort!
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Insoman
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« Antworten #3 am: 29. Juni 2011, 12:19:31 »

"Drohbriefe" sind natürlich in der Regel schlecht. Allerdings sollten die Gläubiger durchaus von der Ernsthaftigkeit/ Entschlossenheit des Vergleichssuchenden überzeugt werden. Ein Standardschreiben kann da helfen, individuell ausgestaltete Gesuche könnten bessere Wirkung erzielen.
Bei Vergleichsverhandlungen sollte evtl. etwas "Luft" nach oben bleiben, damit ggf. noch nachverhandelt werden kann. Handelt es sich um mehrere Gläubiger, ist damit zu rechnen, dass eine Einigung mit allen nicht auf Anhieb funktioniert. Allein schon deshalb ist es wichtig, einen Puffer zu haben, um hartnäckige Forderungen mit höheren Beträgen abwickeln zu können.
Unbedingt ist natürlich darauf zu achten, dass eine Einigung mit ALLEN Gläubigern gelingt.
Rückschreiben der Gläubiger mit Annahme eins Vergleichsbetrages bzw. Gegenangebot sind zumeist an Zahlungsfristen geknüpft, die dann auch eingehaöten werden sollten. Insofern ist die Koordinierung der Abwicklung von entscheidender Bedeutung.

Wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach §305 InsO anerkannt werden soll (als Grundlage für einen nachfolgenden Insolvenzantrag) müssen allerdings formale Kriterien eingehalten werden..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
horst69
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2011, 13:14:59 »

Allerdings sind 10 % nicht viel, das sollte euch bewusst sein.

Aber aufgrund der Lage könnte es klappen, ich schätze die Chancen trotzdem "nur" auf 50%
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Juni 2011, 13:14:59 »



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