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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:09:53 *
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Autor Thema: Schwanger in Privatinso  (Gelesen 719 mal)
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kassy-220500
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« am: 15. Januar 2008, 11:04:35 »

Hallo zusammen,

ich bin seit dem August 2007 in Privatinso. Es hat alles sehr gut geklappt, aber jetzt hat sich meine Situation verändert. Ich war vorher allein erziehend mit einem Kind und bin nun schwanger. Bislang wurde von meinem Gehalt der Pfändbarebetrag direkt an den Gläubiger abgeführt. Wie verhält es sich jetzt???? Bekommt man als Schwangere einen Mehrbedarfszuschalg???? Oder wird es erst anders, wenn das kind geboren ist? Dann müssen sie ja den Pfändungsbetrag ja sowieso auf 3 Personen umrechnen. Wie sieht es denn aus, wenn ich mit meinen neuen Lebensgefährten zusammen ziehen werde???? Soweit ich weiß, muss ich die Kaution meiner alten Wohnung an den Gläubiger oder besser gesagt an die Treuhänderin geben???? Und dann??? Das Geld meines Lebensgefährten hat doch nichts mit meiner Inso zutun???? Dann soll ich noch im April diesen Jahres eine Tandieme erhalten. Wie ist es hier mit der Pfändung???? Vom Weihnachtsgeld durfte ich etwas behalten, aber bei der Tandieme weiß ich es gar nicht. Das schlimme ist, dass unsere Personalabteilung null Ahnung hat :-(

Kennt sich hierbei jemand aus???
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 15. Januar 2008, 12:08:43 »

 Bekommt man als Schwangere einen Mehrbedarfszuschalg????

-> nein, nicht automatisch.

Oder wird es erst anders, wenn das kind geboren ist?

-> ja

Dann müssen sie ja den Pfändungsbetrag ja sowieso auf 3 Personen umrechnen.

->wieo 3 ? 1 Kind + 1 Kind = 2 Kind oder kommt noch wer dazu ? Falls nicht, Spalte mit der Nr. 2 der Lohnpfändungstabelle ansehen.


Wie sieht es denn aus, wenn ich mit meinen neuen Lebensgefährten zusammen ziehen werde????

-> da ändert sich nichts.

Soweit ich weiß, muss ich die Kaution meiner alten Wohnung an den Gläubiger oder besser gesagt an die Treuhänderin geben????

-> im noch laufendem Insolvenzverfahren ja.

Und dann???

-> hm ...


Das Geld meines Lebensgefährten hat doch nichts mit meiner Inso zutun????

-> das Vrmögen/Einkommen bleibt unberührt.

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kassy-220500
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« Antworten #2 am: 15. Januar 2008, 13:28:15 »

Tausend Dank für Ihre Antwort! Vorallem für die schnelle Antwort  biggrin

Es wird momentan gerechnet, dass ich + 1 Kind und dann noch ein Kind, daher 3 Personen. Ich war mir nur nicht sicher, ob ich jetzt schon etwas mehr behalten darf? War vielleicht ein Wunschdenken  whistle

Weißt Du eventuell etwas zu der Tandiemezahlung???

Ganz lieben Dank und viele liebe Grüße

Marion cheesy
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