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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:11:07 *
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Autor Thema: Sehr lange laufendes IK-Verfahren  (Gelesen 1981 mal)
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gabriel


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« am: 18. August 2008, 18:04:49 »

Guten Tag zusammen,

meine Frage an alle, die vielleicht ein ähnliches Problem haben:
IK- Eröffnung am 18.03.2003, Verfahren noch nicht abgeschlossen und damit keine Länge der WVP mitgeteilt bekommen.  Der Grund ist lt. meines TH ein noch anhängiger Rechtsstreit (Autounfall) , bei dem die erstattete Schadenssumme bei Gericht hinterlegt wurde und sich ein Autohaus und der TH über das Geld streiten. Ich frage mich nun, was mit Ablauf der 6 Jahre passiert? Der TH sagt mir, ich müsse über den Termin hinaus zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Es gäbe in solchen Fällen noch keine richterliche Grundsatzentscheidung.
Nun meine Frage: Stimmt das so? Wie kann ich persönlich aktiv werden? Kann ich den TH z.B. schriftlich mahnen, dass er in der Sache etwas unternimmt? Mit Kopie an das AG? Lt. TH habe er die Sache einige Zeit nicht bearbeiten können wg. Abwickelung einer größeren Firmeninsolvenz. Und nun müsse gegenüber dem Autohaus wohl prozessiert werden. Und das könne dauern.
Ich danke allen Antworten im voraus.
Freundliche Grüße
gabriel
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paps
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« Antworten #1 am: 18. August 2008, 21:02:57 »

Die Frage was wäre wenn, ist derzeit stark umstritten.

Die Abtretung ist auf 72 Monate begrenzt.
Da aber möglicherweise das Verfahren dann noch nicht beendet ist, schulden Sie trotzdem Neuvermögen an die Masse.
Wie das dann zu definieren ist???

Eventuell käme eine Nachtragsverteilung für diese Forderung in Betracht.

Sie sollten auf jeden Fall das Gericht um eine Klärung bitten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
gabriel


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« Antworten #2 am: 18. August 2008, 21:48:36 »

Werter paps,
danke für die schnelle Antwort und Aufklärung. Werde Ihren Rat befolgen und das AG um Klärung bitten. Was ist eine Nachtragsverteilung?
Freundliche Grüße
gabriel
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gabriel


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« Antworten #3 am: 07. September 2008, 10:22:57 »

Hallo, als Info für alle stelle ich die Antwort des AG bezgl. meiner Anfrage (lange Verfahrensdauer) ins Netz:.........Tatsächlich kann es in besonders lange laufenden Insolvenzverfahren zu der Besonderheit kommen, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen ist, bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beendet wurde. In diesem Fall kann frühestens mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens auch über die Erteilung derRestschuldbefreiung entschieden werden. Es wird noch darauf hingewiesen, dass die Wirkung der Abtretungserklärung rein rechtlich betrachtet erst mit Verfahrungsaufhebung rückwirkend mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt. Bis dahin unterliegt das pfändbare Einkommen der sog. Insolvenzbeschlagnahme; diese kann dann abhängig von der Verfahrensdauer über 72 Monate andauern und ist von der Abtretung der Ansprüche zu unterscheiden.
Die Frage, ob eine Nachtragsverteilung für die möglicherweise offene Forderung in Betracht kommt, hat zunächst der Insolvenzverwealter zu beurteilen. Hierzu kann keineStellung genommen werden. ....Ende des Zitats.

MfG
gabriel
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