Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:11:32 *
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Autor Thema: Seiler und Kollegen  (Gelesen 1943 mal)
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MarkMazhar
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« am: 03. Juli 2011, 18:38:07 »

Habe Schulden bei Seiler und Kollegen.
Hauptforderung ca. 150€.
Mittlerweile mit allem Pipapo auf 330 angewachsen.

Gerichtsvollzieher steht permanent auf der Matte.
Habe noch keine EV abgegeben.
Bin ALG 2 Empfänger.

Hat jemand Erfahrung mit einem Vergleich z.b. 100€ Einmalzahlung und das wars?
Kann mir jemand helfen?
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paps
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« Antworten #1 am: 03. Juli 2011, 20:42:56 »

Bei dieser Kanzlei ehr aussichtslos.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
tomwr
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2011, 18:05:23 »

Habe Schulden bei Seiler und Kollegen.
Hauptforderung ca. 150€.
Mittlerweile mit allem Pipapo auf 330 angewachsen.

Gerichtsvollzieher steht permanent auf der Matte.

Ratenzahlung dem GV anbieten, 6 x 65 EUR oder so und die Sache dürfte vom Tisch sein.
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Insoman
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« Antworten #3 am: 04. Juli 2011, 18:26:07 »

65 Eur dürften von HartzIV schwerlich abzusparen sein.
Zu längeren Ratendauern als 6 Monate hat der GV kaum die Möglichkeit.

Sie sollten eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids an die Herren Forderungsanwälte schicken und mal lapidar nach Vergleichsmöglichkeiten fragen..Schaden kann's nix.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
tomwr
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« Antworten #4 am: 04. Juli 2011, 19:24:00 »

65 Eur dürften von HartzIV schwerlich abzusparen sein.

Nö finde ich nicht. Ich bekomme selbst Hartz IV (ergänzende Leistungen). Dann muss er sich mal einen Nebenjob suchen, die ersten 100 EUR werden nicht angerechnet, könnte sogar ein 1 EUR Job sein und dann kann er das auch bezahlen. Kann man aber auch vom Regelsatz abzwacken. Der ist mit EUR 364,00 im Monat nicht üppig aber man kann ja auch mal für seine Schulden gerade stehen.

http://www.hus-neumuenster.com/?p=624

Dann gibts halt mal 6 Monate kein "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" und kein "Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände" und schon hat man EUR 65,00 im Monat zusammen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Juli 2011, 19:24:00 »



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MarkMazhar
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2011, 22:09:59 »

Also auf mein Schreiben hat Seiler nicht reagiert
Ich habe angerufen, nun hiess es, sie könne daran nichts mehr machen, da die Sache schon beim GV ist.
Stimmt das?Warum kann man keinen Vergleich machen, wenn eine Sache schon beim GV ist?
Der GV meinte um die EV zu vemeiden, müsste ich eine Ratenzahlung eingehen von ca. 50-70€ im Monat.
Ich denke das werde ich machen.

Soll ich dann die Ratenzahlung eingehen?
Denn weder der GV (der sagt der kann daran nix machen), noch Seiler wollen irgendwas dran rütteln.
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 10. Juli 2011, 12:00:59 »

Wer oder was schützt die Menschheit bloß vor solchen Dingen?

Oder ist der Ratgeber "Vorsicht Abzocke" auch dafür geeignet?

« Letzte Änderung: 10. Juli 2011, 12:05:53 von Insokalle » Gespeichert
tomwr
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« Antworten #7 am: 11. Juli 2011, 17:39:13 »

Oder ist der Ratgeber "Vorsicht Abzocke" auch dafür geeignet?

Den sollte man wenn dann als Erstes abonnieren.  whistle
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MarkMazhar
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« Antworten #8 am: 04. November 2011, 03:26:41 »

Also Seiler hatte sich nicht auf eine Teilzahlung eingelassen; "da die Sache schon beim GV liegt".
, und der GV drängte auf Ratenzahlung oder Abgabe der EV.Ich hab das jetzt in Raten abbezahlt und zahle jetzt die letze Rate.
Fragen:

Hab mal irgendwas davon gehört das man dann dne Titel ausgehändigt bekommt o.ä.; praktisch als Beweis das alles beglichen ist, wie verhält es sich da?
Sind irgendwelche Eintragungen in irgendwelchen Verzeichnissne (SCHUFA etc) vorhanden?
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Insokalle
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« Antworten #9 am: 04. November 2011, 11:48:09 »

Seiler ist Massengeschäft. Fordern Sie den entwerteten Titel heraus.
Schufa-Eintrag halte ich nicht für ausgeschlossen, müßten Sie ggf. prüfen.
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MarkMazhar
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« Antworten #10 am: 09. November 2011, 17:13:06 »

War heute beim GV und habe da die letzte Rate gezahlt.
Dieser hat mit dann das Urteil (durchgestrichen) und den Kostenfestsetzungsbeschluss (durchgestrichen) herausgegeben.

Ist das alles korrekt so?
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Insokalle
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« Antworten #11 am: 09. November 2011, 18:17:09 »

hört sich schon mal gut an
scheinen ja die vollstreckbaren Ausfertigungen zu sein
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MarkMazhar
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« Antworten #12 am: 09. November 2011, 18:56:47 »

ja das waren beides die vollstrckb. Ausfertigungen
Ist das dann der "Titel"?

Sind nun noch Einträge in Registern (Amtsgericht etc) vorhandne die man löschen lassen sollte?
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Insokalle
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« Antworten #13 am: 09. November 2011, 19:10:08 »

ja das waren beides die vollstrckb. Ausfertigungen
Ist das dann der "Titel"?
- ja

Sind nun noch Einträge in Registern (Amtsgericht etc) vorhandne die man löschen lassen sollte?
- schauen Sie mal rein in die Schufa
« Letzte Änderung: 09. November 2011, 19:49:21 von paps » Gespeichert
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