Hallo allerseits,
Mein Inso-Verfahren ist aufgehoben, habe nur noch paar Jahre WVP.
Angenommen mein jetziger Arbeitgeber würde mich kündigen und ich würde danach ALG 2 beziehen.
Ferner angenommen ich würde mich selbständig machen (echter Freiberufler, Einnahmeüberschußrechnung, Anfangs USt befreit).
Gewinn würde sich berechnen nach:
http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner-hinzuverdienst-alg2.phpDas heißt, daß solange der Gewinn < 999 € bleibt, der TH von mir nix kriegt?
Denn es gibt in der InsO nirgends vorgeschrieben, welche und wie hoch die Betriebsausgaben sein dürfen.