Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:11:16 *
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Autor Thema: Selbständigkeit "sauber" beenden - aber wie ?  (Gelesen 3001 mal)
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paps
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« am: 19. September 2010, 00:13:55 »

Ein spätes Hallo in die Runde.
Für alle die sich wundern; ja, auch ich habe ab und zu Fragen, die ich nicht allein lösen kann.

Aus gesundheitlichen und damit verbunden wirtschaftlichen Gründen, kann ein Einzelunternehmen nicht mehr fortgesetzt werden.

Folgende Situation ist gegeben.
5 offene Aufträge, bei denen bereits  Anzahlungen geleistet wurden und die selbstverständlich sauber abgearbeitet werden sollen. Die daraus resultierenden Einnahmen werden nicht die Unkosten decken, zumal der Mietvertrag bis März 2011 läuft und FA die Vorauszahlungen weiter haben will.

Irgendwie stehe ich z.Zt. total auf dem Schlauch   cry

Also die Frage in die Runde, was ist möglich um den "familiären Anteil" an den Neuschulden so gering wie möglich zu halten ?

- Abmeldung der Sst. zum 30.09. und trotzdem die letzten Fälle abarbeiten?
  Verzichtet das FA damit auf die Vorauszahlungen, bzw. entfällt der Rechtsgrund für Vorauszahlung?
  Oder droht Ärger wegen "Schwarzarbeit" Umsatzsteuerverschleierung oder was auch immer?
- Kann mit Gewerbeabmeldung Telefon, Inet, IHK, BG usw.. punktgenau gekündigt werden? 

Lösungswege?

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Dauerstress
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« Antworten #1 am: 19. September 2010, 08:57:39 »

Um welche Vorauszahlungen geht es, Einkommensteuer? Wenn ja, kannst du dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen und denen die geänderte Sachlage schildern. Ich habe vor einigen Jahren, nach Einbruch der Einnahmen, durch ein formloses Anschreiben mit einer aktuellen Gewinnschätzung meinen Vorauszahlungsbescheid ändern lassen. Ist problemlos möglich. Gewerbe abmelden dürfte, solange duch noch Aufträge ausführst, wohl nicht gehen. IHK ist meines Wissens bis 5200,- Euro Gewinn im Jahr beitragsfrei, somit auch hier einfach mal anschreiben. Kündigen kann man die eh net  wink
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Pauli
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« Antworten #2 am: 19. September 2010, 09:22:28 »

Hallo!
Mit dem FA würde ich es genauso machen wie Dauerstress-
die lassen mit sich reden, die Erfahrung habe ich auch gemacht.
Wenn die Gewerbeabmeldung vorliegt können rückwirkend zu diesem Zeitpunkt
Verträge wie Versicherung, Tel. I-Net, BG gekündigt werden.
Hat bei mir problemlos geklappt - einfach Abmeldung mitschicken.
IHK hat nach Problemschilderung sogar das aktuelle Jahr erlassen!
Zwei Versicherungen haben ebenfalls rückwirkend storniert, da kein Schaden eingetreten ist!
Mietvertrag: Ist es möglich mit dem Vermieter zu reden um eher zu beenden
             oder evtl.Nachmieter suchen?
Ich habe mein Gewerbe auch abgemeldet (Einzelunternehmnung) und die letzten
"Fälle" danach abgearbeitet und noch Forderungen getilgt.
Ich habe kein Problem gesehen, da ja keine neuen Aufträge mehr kamen und meistens geht es auch
nicht punktgenau!
UST-Meldung wird doch anhand der erwirtschafteten Zahlen gemeldet und wenn die Restzahlungen
mit gemeldet werden, ist doch alles ok!
Ein Mitarbeiter hat mir noch 4 Wochen nach Gewerbeabmeldung "geholfen" alles abzuwickeln, da gibt
es auch Möglichkeiten... wink

Meine Erfahrung: offen die Situation schildern, ich war erstaunt, wie entgegen kommend die meisten
                 waren und was alles möglich ist!
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paps
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« Antworten #3 am: 19. September 2010, 11:12:43 »

o.k. Danke erst einmal an euch.

Werde eure Antworten am Montag mal mit dem "Unternehmer" besprechen.
Soviel ich weiss, wurde das FA schon angefragt, aber hat mündlich nicht eingelenkt.
Gewinnschätzung und Abmeldung sollten also zügig in Angriff genommen werden.

Letztlich geht es darum, hier möglichst eine Inso zu vermeiden.
Kunden geht es darum, dass er selber alles sauber klären möchte.

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malud
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« Antworten #4 am: 19. September 2010, 14:03:41 »

Vielleicht noch ein Antrag im Zusammenhang mit dem Finanzamt. Wenn die Gewinnschätzung ergibt, dass die im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuernden Erträge in der Zukunft geringer sind als in der Vergangenheit, kann man beim Finanzamt problemlos einen sogenannten Herabsetzungsantrag stellen. Es ist sogar (und konsequenterweise) eine Herabsetzung auf Null möglich. Für den Antrag ist natürlich Voraussetzung, dass sich die zukünftige Gewinnentwicklung anhand von vernünftigten Unterlagen nachweisen lässt.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. September 2010, 14:03:41 »



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paps
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« Antworten #5 am: 19. September 2010, 16:51:58 »

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