Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:11:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Selbstängigkeit?  (Gelesen 1310 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Tom1506
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 30. Juli 2006, 18:44:08 »

Hallo,

befinde mich seit 3 Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Arbeite als Angestellter, verdiene allerdings so wenig das ich bisher noch keine Zahlungen an den IV geleistet habe.

Jetzt könnte ich mich selbständig machen bzw. ein Geschäft übernehmen. Ich bin jedoch nicht in der Lage die Summe von ca. 20.000,- € für die Übernahme auf einen Schlag zu zahlen, der Verkäufer ist mein jetziger Arbeitgeber und er würde mir die Summe finanzieren über 3 Jahre. Daher habe ich bei meinem IV angefragt ob er ein Problem sieht.

Antwort: Kein Problem solange sie die Summe vom pfändungsfreien Einkommen zurückzahlen.

Warum das? Ich habe keinerlei privaten Nutzen von dem Betrieb bzw. der Ausstattung. Warum soll ich Betriebskosten aus privatem Einkommen bezahlen?

Wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte.
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 01. August 2006, 22:32:47 »

Hallo,

nun ja Ihr Insolvenzverwalter gehört halt zu denen, die keine Ahnung haben. ;)

Wenn Se selbständig sind, müssen Sie soviel zahlen als seien Sie angestellt tätig. Es spielt also absolut keine Rolle, wieviel Sie verdienen.

Wenn Sie nun ein Geschäft kaufen und dieses per Raten abzahlen, sind das - bei richtiger Gestaltung - Betriebskosten.

Sie müssen aber - auch wenn Sie mit Ihrem Geschäft nichts verdienen - soviel zahlen als seien Sie angestellt tätig. Bedeutet im Erfolgsfall, dass Sie wenig zahlen obwohl Sie gut verdienen und im negativen Fall, dass Sie etwas zahlen müssen, obwohl Sie gar nichts verdienen. Zahlen Sie dann nichts gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung.  

Fazit:

Für den Fall, dass Sie sich selbständig machen, gibt es gar kein pfändbares Einkommen mehr und Ihr IV hat sowieso nicht zu melden, da er in der WVP lediglich noch die Funktion eines Sparschweines hat. ;)

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2587 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz