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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:14:40 *
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Autor Thema: Selbstständig §35 Abs. 2 S. 1 - Freigabe?  (Gelesen 1537 mal)
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imsueden
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« am: 21. März 2010, 16:05:43 »

Hallo,
ich habe letzte Woche ein Einschreiben von IV bekommen mit den Stansdartsätzen_

"Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ... §35 Abs. 2 S. 1 ... nicht zur Insolvenzmasse ... $ 295 Abs. 2 InsO"

Mangels Antworten vom IV ist mir noch nicht klar, wie es weiter geht.
Obwohl ich schon viel gelesen habe, auch hier.

Lage:
Ich habe noch einige Rechnungen nicht gestellt.
Werden die Rechnungsbeträge jetzt wieder an mich ausgezahlt?
Sollte ich abwarten bis eine Bestätigung vom IV kommt, dass ich wieder die Rechnungsbeträge bekomme?
Bekommen meine AGs eine Benachrichtigung darüber und zahlen an mich aus?
Ändert das etwas am Verhalten der Bank (Geld nurnoch vom Schalter, keine EC ...).

Wo kann ich sowas etwas komprimierter nachlesen? Tipps!
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paps
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« Antworten #1 am: 22. März 2010, 17:25:07 »

Die Einnahmen und Ausgaben sind durch Sie zu bestreiten.
Sie müssen den pfändbaren Betrag eines vergleichbaren Angestellten an die Masse abführen.
Rechnungseingänge gehen wieder an Sie.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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imsueden
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« Antworten #2 am: 22. März 2010, 19:29:06 »

Danke erstmal für die Antwort.  cheesy juchu thumbup

Und noch:
 :coffee:Sollte ich abwarten bis eine Bestätigung vom IV kommt, dass ich wieder die Rechnungsbeträge bekomme?
 :gruebel:Bekommen meine AGs eine Benachrichtigung darüber und zahlen an mich aus?
 mad2Ändert das etwas am Verhalten der Bank (Geld nurnoch vom Schalter, keine EC ...).

 :Oh_no:Wo kann ich sowas etwas komprimierter nachlesen? Tipps!

 hi
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paps
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« Antworten #3 am: 23. März 2010, 18:24:52 »

Die haben Sie doch. (§35 InsO)

AG = Arbeitgeber?

Was sollte die Freigabe mit dem Verhalten der Bank zu tun haben?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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