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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:45:14 *
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Autor Thema: Selbstständig -> Umsatzsteuer Schulden - > Privatinsolvenz -> Nebengewerbe  (Gelesen 3749 mal)
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Da-Ben
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« am: 26. August 2009, 16:43:38 »

Hallo ich bin neu hier 21 Jahre alt,
ich hoffe das mir jemand bei meiner Fragestellung helfen kann.

Ich war bis vor kurzen Selbstständig als Kurierunternehmer, dass lief aber nicht so gut und jetzt hat mir die Bank mein Leasingfahrzeug abgenommen.
Wohne mit meiner Mutter zusammen wir beide beziehen jetzt ALG2 und haben beide einen 400Eur Job.
War bei der Schuldenberatung, muss 2 Seminare machen und dann sollte es nach 4Monaten los gehen hat man mir gesagt.

Morgen will ich mein Gewerbe abmelden und mich bei meiner Mutter (AOK) wieder Familienversichern lassen, war vorher Privat versichert.
Möchte aber gerne ein Nebengewerbe als Programmierer/Internet Dienstleister anmelden, werde warscheinlich kein großen Gewinn in der ersten Zeit damit machen (100Eur Monat).
Bin jetzt aber ein bischen verunsichert wie verhält sich das da mit den 400Eur Job, Finanzamt wegen Umst. Schulden, Krankenkasse, Privatinsolvenz ?

Meine Frage ist eigentlich wenn ich mein Gewerbe ummelde auf ein anderen Bereich und Einnahmen von vielleicht 1000Eur in Jahr angebe.
Bekomme ich dann eine neue SteuerNr. ?
Werden meine Umsatzsteuer schulden auf das neue Gewerbe übertragen ?
Kann ich mich dann trotzdem Familienversichern lassen ?
Kann ich mit mein Schulden aus den alten Gewerbe und Privaten dann in die Privatinsolvenz gehen oder muss ich eine Regelinsolvenz machen ?

Edit: Jetzt hab ich solange nachgedacht was ich Schreiben soll und es gleich ins falsche Forum gepostet, vielleicht kann das ein Mod verschieben ?
« Letzte Änderung: 26. August 2009, 16:45:31 von Da-Ben » Gespeichert
paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 27. August 2009, 17:44:30 »

Ist  nicht wirklich mein Gebiet, deshalb mal nach oben schieben.

Grundsätzlich ändert aber eine neue Steuernummer nichts an der Tatsache, dass durch ihre persönliche Identifikationsnummer, auch die alten Steuerschulden bereits registriert sind.

Die Einkünfte aus dem Nebengewerbe müßte m.E. am Jahresende zusammen mit den Einnahmen aus dem 400,- Job nachversteuert werden.

Haben Sie mehr als 20 Glaübiger, bleibt es trotz Abmeldung des gewerbes, bei Regelinsolvenz
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Da-Ben
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« Antworten #2 am: 27. August 2009, 21:05:13 »

Danke für die Antwort.
Hab nicht mehr als 20 Gläubiger, vielleicht Fomuliere ich meine Frage nochmal ein bischen anders.

Wenn ich zum Gewerbeamt gehe, mein Gewerbe ummelde auf einen anderen Bereich und angebe das ich in ersten Jahr warscheinlich keinen Gewinn mache.
Kann ich das der AOK schicken und sagen das ich wieder Familienversichert werden will ?
Und was bin ich dann Hauptberuflich ? ALG2er ? 400Eur Jobber ? Selbstständiger ?

Möchte das Nebengewerbe um mir die Möglichkeit offen zu halten ab und zu was auf Rechnung zu machen, will aber keine Kosten haben wenn ich nix verdiene.
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Georg
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« Antworten #3 am: 29. August 2009, 07:26:12 »

 :cheesy:Bitte gehe mit diesen Fragen zu deinem Rechtsberater deines Vertrauens. Normaleweise muss hier eine Selbstständigkeit angenommen werden. Ich habe eine Riesenbitte an dich, wenn du diesen Schritt gehen willts suche dir einen Partner der schon Erfahungen auf diesem Gebiet nachweisen kann sonst geht dies auch wie die andere geschichte gründlich in die Hose
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