aber es schon gut wäre, wenn ich ab und an mal was zahle, damit es dann mit der Restschuldbefreiung am Ende besser aussehen würde.
Typisch Treuhänder/Insolvenzverwalter und eigentlich totaler Unfung, denn ob überhaupt Pfändungsbeträge erwirtschaftet werden hat ja nichts mit der Erteilung der Restschuldbefreiung zu tun, sofern man sich an §295 Inso hält!
Ich werde die nächsten 2 Jahre nichts erwirtschaften da ich seit einem Jahr in Elternzeit bin, trotzdem halte ich mich an meine Obliegenheiten! Auf die 6 JAhre gesehen werde ich wohl, außer einer kleinen Steuererstattung, keinerlei Beträge abführen müssen, trotzdem sehe ich keine Problem bezüglich meiner RSB. Verfahrenskosten sind bezahlt, da genügend Masse zur Verfügung stand.