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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:15:07 *
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Autor Thema: Selbstständig in der WVP  (Gelesen 421 mal)
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Stani
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« am: 19. April 2009, 11:20:41 »

Hallo nochmal allerseits,

also ich habe immer wieder diverse Beiträge hier im Forum gelesen und bin total verwirrt.
Ich bin nun seit 2005 in der WVP und habe letzten September das BWL-Studium beendet. Bereits während des Studiums habe ich mich nebenbei selbstständig gemacht und etwa 300,- Euro zusätzlich zum Bafög verdient. Nach dem Studium habe ich zahlreiche Bewerbungen geschrieben und keinen Job gefunden. Daher habe ich die selbstständige Tätigkeit erweitert und verdiene jetzt in einem guten Monat etwa 800-1000 Euro. Davon muss noch die Krankversicherung bezahlt werden.
Das Gesetz sieht aber vor, dass ich soviel an dn TH abführen muss, als wenn ich einer geregelten Tätigkeit nachgehen würde. Da habe ich nun ein Problem. Erstens finde ich meinem Beruf kaum einen Job. Zweitens befinden wir uns z.Zt. in einer sog. Finanzkrise und kaum ein Arbeitgeber stellt neues Personal ein. Und Drittens verdient ein Durchschnitts.BWLer nach der Statisk 48.000 Euro p.a. in Deutschland. Diese Zahl ist total unrealistisch. Wie soll ich nun einen angemessenen üfändbaren Betrag ermitteln. Von meinem Insolvenzverwalter kriege ich null Informationen - keine Ahnung wieso.

Ich danke für Euro Antworten im Voraus

Beste Grüße

Stani
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 19. April 2009, 13:21:07 »

Und Drittens verdient ein Durchschnitts.BWLer nach der Statisk 48.000 Euro p.a. in Deutschland.

-> Sehr viel Chance ohne Zusatzqualifikation hat ein frischgebackener BWLer meiner Meinung nach auf dem Arbeitsmarkt nicht und 48 Mille Einstiegsgehalt halte ich schon für weit oben angesiedelt, es sei denn, man fängt bei McDingsCy an.

Wenn die Selbständigkeit mittelfristig nicht dazu geeignet ist, entsprechende Beträge an den TH auszukehren - über die Höhe müsset man nachsinnen - bleibt m.E. nichts anders als zur RSB-Sicherung das Pflichtprogramm zu betreiben:

Bewerben, bewerben, bewerben ....

und wenn auch nur für die Mülltonnen. Damit hat man seine Pflicht *hurra* getan. Und all das bitte  dokumentieren. 

So tun’s viele Millionen Mitmenschen tag täglich auch, sie schicken Tonnen nutzloser Bewerbungen quer durchs Land, weil es politisch trotz Finanzkrise gar keine Arbeitsmarktkrise gibt.  Kurzum: Die aufschwungbedingte Vollbeschäftigung ist politische Realität, nur der Bürger, der ist halt zu dumm.

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Stani
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« Antworten #2 am: 19. April 2009, 16:44:09 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die Antwort. Ich finde auch, dass diese 48.000 Euro p.a. für einen BWLer total unrealistisch sind. Dem TH habe ich bereits mehrfach mitgeteilt, dass aus der selbstständigen tätigkeit nicht viel rauszuholen ist und ich mich immer wieder um einen normalen Arbeitsplatz bewerbe. Absagen habe ich auch schon mitgeschickt. Das Problem ist nur, dass ich vom TH keine Antwort erhalte.
Daher würde ich einfach beginnen monatlich wenigstens 100,- Euro zu überweisen und mich weiterhin bewerben, bewerben, bewerben.

Wenn einem die Restschuldbefreiung versagt werden sollte, hat man da überhaupt die Möglichkeit Widerspruch einzulegen oder ist der Beschluss vom Gericht dann endgültig? Wird man vor dem Beschluss überhaupt angehört?

Beste Grüße

Stanislav
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 19. April 2009, 18:26:59 »

Ja, vor Versagung sind Gläubiger und Schuldner zu hören.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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