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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:15:43 *
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Autor Thema: Selbstständig werden trotz Schulden?!  (Gelesen 4023 mal)
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pleitegeier81
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« am: 10. März 2009, 01:18:32 »

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem: Ich möchte mich selbstständig machen (eventbranche) habe allerdings einen Schuldenberg von ca 22000€und bin arbeitslos. Werde wenn alles klappt wohl bald in die Privatinsolvenz gehen. Für meine Selbstständigkeit habe ich schon Anträge für den Gründungszuschuss und Startgeld vom AA für die KfW Bank. Jetzt kommt der springende Punkt, ich benötige für meine Büroeinrichtigung, Material usw ca 10000€. Angenommen ich bekomme die Zusagen fuer alle Foerderungen, wie stehen meine Chancen das Geld auch wirklich von der Bank zu bekommen?
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 10. März 2009, 08:48:36 »

gleich null.

Wozu brauchen Sie 10.000 EUR Büroeinrichtung?
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pleitegeier81
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« Antworten #2 am: 10. März 2009, 10:29:48 »

Es ist doch nicht nur die Büroeinrichtung. auch Material, Werbekosten Miet und Makler Kaution usw ist in den 10000 €schon alles mit drin.
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 10. März 2009, 11:59:41 »

Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch Büros heutzutage ohne Maklerprovision gibt...
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pleitegeier81
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« Antworten #4 am: 10. März 2009, 13:50:42 »

Sehr richtig ich habe es nur vorsichtshalber mit eingerechnet. Aber wie Sie schon anmerkten liegen meine Chancen den Kfw Kredit zu bekommen ja eh bei null. Ich denke da ist es egal ob es sich um 10000€ oder 5000 €handelt oder?
Anderer Plan: Ich hole noch jemand anderen mit ins Boot, auch er würde den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bekommen also machen wir uns zusammen selbstständig. Allerdings sind wir nicht auf das Startgeld der Kfw angewiesen da er über 10000€  verfügt. Würde es bei dieser Variante Probleme geben?
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« Antworten #4 am: 10. März 2009, 13:50:42 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 10. März 2009, 13:57:03 »

Solánge Sie selber nicht im Insolvenzferfahren sind, würde ich keine partnerschaftlcihe Tätigkeit mit Ihnen eingehen. Erst müßßen Ihre Altlasten vernünftig geregelt werden, damit diese nicht auf die neue Unternehmung, in welcher Rechtsform auch immer, durchschlagen.

Also entweder alle Schulden bezahlen oder scih irgendwie vertraglich mit den Gläubigern einigen (Vergleich) oder eben ein Insolvenzverfahren anstreben.

Dazu noch evtl. in eine qualifizierte Existenzgründungsberatung investieren
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pleitegeier81
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« Antworten #6 am: 10. März 2009, 14:07:09 »

Wenn die Schuldentilgung geregelt ist würde es keine Probleme geben mit dem Arbeitsamt oder dem Treuhänder?
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lucca_m
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« Antworten #7 am: 10. März 2009, 14:37:05 »

Wenn die Schuldentilgung geregelt ist, haben Sie keinen treuhänder. Wozu auch? Und was hat das Arbeitsamt mit den Schulden zu tun? Oder ist das Arbeitsamt der Partner mit den 10.000 EUR?

Sorry, aber Sie haben sich offensichtlich noch nicht wirklich Gedanken über Ihre Existenz gemacht?  Irgendwie habe ich den Eindruck, Sie wollen den Zuschuß abgreifen und den Rest wird man schon sehen. HabenSie eine Businesspaln erstellt? Wie ist die Rentabilitätsvorschau? Wurde das alles von einer fachkundigen Stelle geprüft? Hat das Arbeitsamt zugestimmt?

Grundsätzlich gilt: Sofern kine Gewerbeuntersagung vorliegt, kann man sich auch verschuldet "Selbständig machen".

Nur dann sollte man wissen, was man tut, vorallem sollte der potenzielle Partner vollumfänglich aufgeklärt sein und nicht aus Treu und Glauben mitmachen!!
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pleitegeier81
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« Antworten #8 am: 10. März 2009, 14:58:18 »

Sorry aber wer sind Sie das Sie hier solche Statements ablassen?!
Besuche am WE ein Existensgründungs Seminar und danach wird der Businesplan erstellt. Dann sieht man weiter.
Was hätte ich auf Dauer davon nur den Zuschuss ohne Planung etc abzugreifen? Richtig ein Konkursunternehmen an der Backe.
Also etwas vorsichtiger mit Statements ablassen bei Leuten die man aus 2 oder 3 Post kennt.
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lucca_m
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« Antworten #9 am: 10. März 2009, 15:05:01 »

Ich glaube kaum, dass die Frage nach meiner Befähigung zu diversen Statemnets Ihr Problem löst. Umgekehrt sehe ich aber, dass meine Statements Sie zum Nachdenken anregen. Nutzen Sie miene Aussagen als Hilfe oder lassen Sie es sein. Ganz nahc belieben.

Sie haben bisher mit keinem Wort das Seminar erwähnt. Das ist doch schon mal ein richtiger Schritt. Dann nehme ich das mit dem "Abgreifen" wieder zurück. Was bleibt, ist, dass Sie keine Ahnung haben von dem was sie da vorhaben. Ich hoffe nur, das Seminar wird hilfreich sein.

Wenn  Sie das hinter scih haben, schreiben Sie wieder und ich, wenn ich dazu noch Lust habe, werde Ihenn meinen "Statements" dazu abgeben.

Viel Erfolg.
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Tags: selbstaendig  foerdergelder  privatinsolvenz 
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