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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:16:13 *
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Autor Thema: Selbstständigkeit und regel insolvenz  (Gelesen 637 mal)
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teichman
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« am: 19. November 2008, 12:26:35 »

Hallo Forum,

als erstes möchte ich mich für meine rechtschreibfehler entschuldighen, jeder der einen findet darf ihn auch gerne behalten!
seit einiger zeit suche ich hier nach antworten für meine fragen und wurde nicht entäuscht. vielen dank an alle die hier -uns- weiter helfen.

ich habe durch meine letzte selbstständigkeit (eine gbr) ca 90 000 € schulden. grossteil davon ist an das finazamt mit ca 50% der rest fast 30% an die bank. mein anwalt rät mir zur regel insolvenz was ich auch vernümpftig finde doch ist die insolvenz noch nicht durch.
jetzt habe ich eine neues gewerbe angemeldet und hoffe auf einkünfte von ca 3000 € monatlich.
was alles kann ich absetzen?
 
-Krankenversicherung
-Rentenversicherung
-auto??
-Zimmer in der Mietwohnung wg Homeoffice?
-Telefonkosten?

was soll ich beachten da die insolvenz noch nicht bestätigt ist??
möchte mich nicht "noch" mehr schuldig machen oder mich und meine freundin bei der ich wohne in eine weiter notlage bringen.

mit der hoffnung auf hilfe
besten dank
der teichman
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 19. November 2008, 17:21:45 »

was alles kann ich absetzen?
 
-Krankenversicherung
* nein
-Rentenversicherung
* nein
-auto??
**** vielleicht, wenn es sinn macht, sonst kilometerpauschale
-Zimmer in der Mietwohnung wg Homeoffice?
* nein
-Telefonkosten?
* ja, aber nur die betrieblichen

Bei diesen Fragen - die nichts mit der Insolvenz zu tun haben - erlaube ich mir den Zweifel der Eignung zur Selbständigkeit. Zumal Sie davor schon auf den Hintern gefallen waren.

Was meinen Sie mit "noch nicht bestätigt"? Haben Sie bereits eine Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt?

Sie machen sich nicht "schuldig". Nur Sie wissen nicht was Sie tun!
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #2 am: 19. November 2008, 19:24:06 »

"was alles kann ich absetzen?"

Vermutlich ist die Frage darauf ausgerichtet,
wie sich der Pfändungsbetrag im Fall einer selbständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren  ermittelt.

Im Idealfall wird gem. § 35 Abs. 2 InsO verfahren und der Pfändungsbetrag  würde sich dann aus § 295 Abs. 2 InsO ergeben. 

Falls nicht, § 850i ZPO oder sonst ein Deal mit dem IV in dem sicherlich auch die Kosten für die private  KV und laufenden Betriebskosten zu berücksichtigen sind.




 


 
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teichman
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« Antworten #3 am: 19. November 2008, 22:01:32 »

"nur Sie wissen nicht was sie tun"
jaaaa...
das ist wohl die richtige beschreibung von dem was ich auch fühle. genau das ist auch mein sporn um heraus zu finden was zu tun ist. schade nur das es keinen anwalt gibt der wirklich versucht zu helfen anstatt seinen interressen her zu rennen.

vielen dank feuer ich werde mir die § anschauen und versuchen sie zu verstehen.

aber was passiert mit mir? einem der insolvenz ist und versucht selbstständig wieder auf die beine zu kommen? anwälte wollen geld, hab ich nicht, meine gesundheit will geld für pflege hab ich doch auch nicht was ausser belchen kann ich denn machen?
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