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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:20:25 *
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Autor Thema: Soll Schulden vom Exmann übernehmen!  (Gelesen 891 mal)
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Marie123
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« am: 27. Juli 2011, 22:50:18 »

Hallo!

Bin neu hier und vor einiger Zeit auf diese Seite gestoßen. Vielleicht kann mir ja einer helfen oder einen guten Tipp geben!Wäre euch sehr dankbar!

Hier mein Problem:

Ich war 16 Jahre verheiratet. Habe 2 Kinder. Mein Ex und ich hatten ein Haus begonnen zu bauen. Leider konnten wir nur den Rohbau fertig stellen. Er veränderte sich sehr stark persönlich, war viel arbeitslos, (ohne einen Job zu suchen) so dass unser Haus schließlich zwangsversteigert werden mußte. Während dieser Zeit bekamen wir gemeinsam Harz 4 Leistungen in der Bedarfsgemeinschaft. Dies nur aus Kolanzgründen mit einem Rückzahlungskredit der Arge, da wir ja Grund und Boden hatten.

Hier mein Problem.
Mein Ex machte sich selbständig, läuft aber nicht, zahlt deshalb keinen Unterhalt und Arbeit im erlernten beruf will er nicht suchen! Jetzt bekommt er Harz 4, Selbständigkeit übt er nebenberuflich aus und hat die Privatinsolvenz beantragt.

Durch die Hausversteigerung blieben 40.000,- € an Restschulden für uns beide übrig. Ich gehe voll arbeiten, habe einen Nebenjob auf 400,- € Basis und versorge die Kinder.

Jetzt soll ich alle Schulden alleine übernehmen , da wir verheiratet und eine Bedarfsgemeinschaft waren. Er entzieht sich dem ganzen!!!! fuchsteufelswild

Was kann ich machen, damit ich nur die Hälfte dieser Schulden bezahlen muß, ohne selbst in die Privatinsolvenz zu gehen?

Bin allen Tipps dankbar! cheesy
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Fallera
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« Antworten #1 am: 28. Juli 2011, 07:21:03 »

Nehmen Sie sich anwaltlichen Beistand! Sowohl bzgl. der Schulden als auch bzgl. der Unterhaltsgeschichte.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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Marie123
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« Antworten #2 am: 28. Juli 2011, 09:38:53 »

Das habe ich schon. Der Anwalt hat Unterhaltsklage eingerreicht. Dennoch ist kaum Aussicht auf Erfolg, da mein Exmann derzeit nichts verdient. Er kann keinen Unterhalt zahlen! Will er auch nicht. Und mit der Sache der Schulden: Ich habe halt pech gehabt, dawir verheiratet sind. Einen Vergleich wollen die zwei Gläubiger auch nicht eingehen, da sie dadurch zu wenig Geld bekommen. Ich weiß nicht mehr weiter, will auch nicht in die Insolvenz gehen, lieber monatlich meine Hälfte der Schulden (ca. 20.000,-) abzahlen. Habe Angst , dass sonnst etwas der neue Arbeitgeber mitbekommt und mir meinen Vertrag nicht verlängert!
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 28. Juli 2011, 09:40:40 »

Sie übernehmen die Schulden nicht, weil Sie verheiratet waren oder eine Bedarfsgemeinschaft.
Die Informationen sind wieder mal zu dürftig. Aber ich nehme an, Sie haben beide einen Darlehensvertrag unterschrieben. Dann sind beide Gesamtschuldner. Die Bank kann in diesem Fall von jedem alles verlangen. Wenn der eine nicht kann, muss eben der andere zahlen. Da der Ehemann im Insolvenzverfahren ist, können Sie keine Ausgleichsansprüche geltend machen, wenn Sie zahlen. Es sei denn, die RSB wird versagt.

Gibt es einen Unterhaltsvorschuss von öffentlicher Seite für die Kinder?
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Marie123
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« Antworten #4 am: 28. Juli 2011, 16:23:24 »

Leider gibt es keinen Unterhaltsvorschuß, da meine Kinder bereits 16 + 13 Jahre alt sind!Mir ist bewußt das ich den Vertrag mit unterschrieben habe, jedoch gibt es da denn keine Möglichkeit nur meine Hälfte der Schulden zu bezahlen, ohne auch in die Insolvenz zu gehen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Juli 2011, 16:23:24 »



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Achdujeh


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« Antworten #5 am: 28. Juli 2011, 16:45:18 »

Leider gibt es keinen Unterhaltsvorschuß, da meine Kinder bereits 16 + 13 Jahre alt sind!Mir ist bewußt das ich den Vertrag mit unterschrieben habe, jedoch gibt es da denn keine Möglichkeit nur meine Hälfte der Schulden zu bezahlen
Nein.

ohne auch in die Insolvenz zu gehen?
Vielleicht. Wenn z.B. Gläubiger so gläubig sind der Information zu vertrauen, dass man entweder auf dem Wege eines Vergleiches 50% der Schuld bekommen kann, oder gar nichts bzw. sehr wenig, weil die Schuldnerin die Verbraucherinsolvenz beantragt.

Wie schon geschrieben wurde, gemeinsame Schulden sind volle Schulden für jeden Darlehenszeichner.

Eventuell sind die Gläubiger aber mit dem Spatz in der Hand zufrieden wink.

FG Achdujeh
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Marie123
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« Antworten #6 am: 28. Juli 2011, 22:29:54 »

Danke für die Info. Werde es mal bei einem Schuldnerberater versuchen, Vielleicht kann der einen Vergleich aushandeln, so dass ich nicht alles abzahlen muß. wink
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