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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:20:45 *
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Autor Thema: Sonderzahlung  (Gelesen 720 mal)
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Anton43
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« am: 14. Januar 2010, 16:13:09 »

Hallo!

Kann mir jemand helfen?Wir haben mit dem Januargehalt eine Sonderzahlung erhalten,es wurde vom Vorstand beschlossen,daß alle Mitarbeiter der Firma eine Sonderzahlung  erhalten werden.Der Betrag entspricht 30 % des Novembergrundgehaltes 2009,die bei mir 618,-Euro betragen.Geblieben sind mir nicht mal 50,-Euro,ist das richtig so?Darf eine einmalige Sonderzahlung gepfändet werden?

LG Anton
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paps
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« Antworten #1 am: 14. Januar 2010, 17:10:34 »

Ja als reine Sonderzahlung.
Zitat von: §850ffZPO
(4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.

Unpfändbar sind...
2. ...Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Anton43
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2010, 18:10:22 »

Danke Paps,finde es zwar nicht ok,aber was will man machen,ist eben so bin froh wenn alles vorbei ist,bin jetzt im 5.Jahr

LG Anton
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zockerman
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« Antworten #3 am: 20. Januar 2010, 18:50:02 »

Hallo zusammen,

also wenn ich das richtig verstehe kann eine Sonderzahlung, nicht aber Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gepfändet werden ? Wie sieht es mit einer "Jahressondervergütung" aus, welche als Bonus für erreichte Ziele gezahlt wird ? Vor allem wenn sie jedes Jahr statt Weihnachts.- und Urlaubsgeld gezahlt wird ? Nur die Beträge sind je nach erreichten Zielen verschieden.

Ich hatte irgendwo gelesen, das Sonderzahlungen, egal welche,  bis zu einem Betrag von 500 € nicht gepfändet werden können ???


viele Grüße Alex

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Politik ist die Kunst, von den Reichen das Geld und von den Armen die Stimmen zu erhalten, beides unter dem Vorwand, die einen vor den anderen schützen zu wollen.
paps
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« Antworten #4 am: 20. Januar 2010, 19:10:47 »

lesen Sie doch bitte mal den ersten Satz von Antons Beitrag (#01)

Gibt es in ihrem Fall eine Betriebsvereinbarung, dass anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld diese Sonderzahlung gezahlt wird, könnte man zumindest im Zeitlichen Rahmen mit dem Weihnachtsfest von einer Freistellung von 500,- ausgehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 20. Januar 2010, 19:10:47 »



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