1.710,00 bis 1.719,99 = 59,01 Pfändungsbetrag.
Diesen erhält der Gläubiger mit der Lohnabtretung.
Der IV/TH bekommt nix, es sei denn er fechtet die Lohnabtretung an, wenn diese erst 2 Monate vor Eröffnung offengelegt wurde.
Danke als erstes für die Antwort.
Also die Lohnabtretung ist datumtechnisch 13 Jahre alt !!
Bei meinem AG eingetroffen am 28.08.09! (Gott war mir das peinlich)
IV eröffnet am 13.10.09!
Habe heute erfahren, dass ich eine Sonderzahlung von 1500 Euro brutto erhalte.
Also gesamt 2925 Euro brutto diesen Monat.
Lt. Brutto-Netto Rechner von AOL wäre das ein Netto von 1771 Euro ca!
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Die Lohnabtretung ist also geltend? Noch aktuell?
Und somit wird dann direkt vom Lohn an den Gläubiger gezahlt? D.H. was überwiesen wird, steht mir zu? Also ca. 1650,00 Euro?
Oder ist die Lohnabtretung regulär jetzt mit der IV hinfällig und ungültig?
Danke schon mal im voraus für die Antwort.
Liebe Grüße