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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:21:08 *
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Autor Thema: Sonderzahlung durch tariferhöhung Pfändbar ??  (Gelesen 3591 mal)
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rapidi
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« am: 10. Mai 2007, 09:41:05 »

mein Arbeitgeber hält sich seid Jahren an die Gehaltserhöhungen der IG metall ,und da nun grade die Lohnverhandlungen abgeschlossen sind ,steht für Monat April und MAi ein Einmalzahlung von Brutto 400 Euro ins Haus,
wie verhält sich das jetzt,ich bin eh durch recht hohes Einkommen jeden Monat über der Pfändungsgrenze von 3022 Euro bei 2 unterhaltspflichtigen Personen,sodass im Falle einer Gehaltserhöhung alles weg ist ,die 4,1% die ab Monat Juni bezahlt werden sehe ich eh schon als verloren an ,aber was ist mit dieser einmaligen Sonderzahlung ??

Wäre nett wenn mir da jemand eine Antwort drauf geben geben kann.

Mein nächste Frage wäre die ,

Mein Arbeitgeber zahlt Urlaubs wie auch Weihnachtsgeld,das Urlaubsgeld ist ja nicht antastbar laut §850 i  das Weihnachtsgeld bis auf 500 Euro schon ,da ich wie gesagt jeden Monat über der Tabelle liege (auch die besagten 500 Euro bleibt mir bisher vom Weihnachtsgeld nichts übrig,nun kam mir die Idee (in AAbsprache mit meinem Arbeitgeber ) das "Weihnachtsgeld" (zur Ergänzung Weihnachts und Urlaubsgeld betragen bei uns jeweils 50% des Monatsgehalts) anders zu deklarieren ,da meines Wissens nach ,und der Meinung meines Arbeitgebers,das Wort "weihnachstgeld" eh nicht mehr in der Abrechnung auftachen darf (wegen rassendiskriminierung) dieses anders zu bennenen.
ZB Urlaubsgeld 2 oder so , ergibt sich hieraus irgendein Geldlicher Vorteil für mich oder aber isses egal wie es in der November abrechnung auftaucht bis auf die 500 Euro voll Pfändbar ??.



Wo ich grade so schön dabei bin ,kommen die Fragen über Fragen ;)

Also gleich noch eine hinterher

Ich muss jeden Tag ca 300km an Wegstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen,habe aber in den nächsten Tagen Vorstelluingsgespräche bei anderen Firmen,mit der Aussicht auf Erfolg,jedoch wird sich dort mein Gehalt mindestens um die Fahrtkosten senken die bisher angefallen sind,kann der IV da irgendwelche Einwände haben ,denn dadruch würde sich bei mir auch der Pfändbare betreg reduzieren,jedoch wäre ich aus familientechnischer Sicht mehr für mein Familie da ,was mir doch sehr wichtig ist ,da ich im Moment fast nie daheim bin und eine 2 jährige Tochter habe ,die nicht "ONKEL" zu mir sagen soll wenn sie mich mal sieht ??

Danke dem Team schonmal im Vorraus für die ausführlichen Antworten
LG Rapidi


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