Hallo zusammen,
nach intensivem Suchen konnte ich leider keine Antwort auf mein Anliegen finden und vielleicht kann mr jemand von Euch eine Auskunft geben, wäre super .
Bin als Versicherungsvermittler selbständig und in der Wohlverhaltensperiode. Kommendes Jahr im August ( 08/2010 ) sollte dann die Restschuldbefreiung erteilt werden. Nun endet aus verschiedenen Gründen mein Agenturvertrag zum 30.04.2009 und nach diesem Zeitpunkt werde ich wohl als Angestellter einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit für ein Versicherungsunternehmen erhalte ich "nach Vertragsende" eine vierstellige Sonderzahlung als s. g. Ausgleichsanspruch.
Dieses Geld hat meiner Meinung nach nichts mit von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge
§ 295InsO Abs. 3 zu tun.
Oder irre ich mich ?? Was meint Ihr dazu ? Muss ich diese Sonderzahlung dem IV melden ??
Freue mich auf baldige Antworten
