- haben Sie denn noch Erträge aus der Selbständigkeit?
Ja. Immer wenn ich mich um Aufträge bemühe (Handelsvertreter) und die dann ausführe, habe ich Erträge
Wenn ja und Sie einen bislang an den IV Beträge aus der Selbständigkeit nach § 295 Abs. 2 InsO (wie hoch sind die denn?) entrichtet haben,
Ich befinde mich noch nicht in der WVP, wie ich irrtümlicherweise angenommen hatte, sondern die steht demnächst an.
wird es lustig. Etwas mehr Infos wären gut.
- wer hat den Betrag festgesetzt? Infos dazu wäre auch gut.
Du hast mich ertappt.

Die Beträge führe ich nach dem Vorschlag des IV ab, und der orientiert sich am Einkommen eines angestellten Handelsvertreters.
Ich hatte aber noch niemals eine Anstellung als Handelsvertreter.
Die einzigen Arbeitsverträge, die ich jemals hatte, waren als Helfer bei Zeitarbeitsfirmen unter der Pfändungsfreigrenze.
Mit der Zeitarbeitsfirma dürfte um Weihnachten rum Schluss sein.
Die WVP steht demnächst an, und dann muss darüber verhandelt werden, auf welcher Basis meine Abführungen nach §295 Inso festgesetzt werden.
Gruß Leopold Bloom