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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:22:23 *
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Autor Thema: Sparbuch für 2jähriges kin in der Insolvenz  (Gelesen 455 mal)
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joedicom


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« am: 23. Mai 2011, 10:54:43 »

...und noch ne Frage:
wir haben eine 2jährige Tochter. meine Frau und ich sind in der Insolvenz...unsere Tochter nicht. Ein netter "Bekannter" möchte uns unterstützen und reglmäßig ca.100Euro monatlich für unsere Tochter überweisen, damit wir der kleinen was kaufen können. Können wir ein Sparbuch o.ä. auf den namen unserer Tochter eröffnen und dann dort die  Zahlungen empfangen und, da die kleine ja noch minderjährig ist im Ihren Namen über das Geld verfügen?
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Angestellte80
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« Antworten #1 am: 23. Mai 2011, 12:50:02 »

solange das Sparbuch eurer Tochter gehört, ist das kein Problem.
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Viele Grüße

Angestellte80
Achdujeh


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« Antworten #2 am: 23. Mai 2011, 13:15:51 »

solange das Sparbuch eurer Tochter gehört, ist das kein Problem.
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Schließlich könnte man so eine Konstruktion auch wunderbar nutzen, um Einkommen am TH vorbeizuschleusen.

Wichtig ist, dass die Einzahlungen/Überweisungen dirkt vom Spender auf das Sparbuch laufen. Und m.E. ebenso wichtig, dass nicht regelmäßig Geld vom Sparbuch entnommen wird, sondern nur für nachweislich für das Kind bestimmte besondere Ausgaben Geld abgehoben wird.

Ob es sinnvoll oder nötig ist, das zuständige Familiengericht über das kommende Vermögen des Kindes zu unterrichten, wissen vielleicht andere. Bei der Insolvenzeröffnung war ja sicher schon eine entsprechende Auskunft über das Vermögen des Kindes für das Familiengericht abgegeben worden.

FG Achdujeh
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joedicom


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« Antworten #3 am: 23. Mai 2011, 15:40:51 »

Bislang hat das kind noch kein Vermögen.

geld nur für Sachen des Kindes ausgeben?...kein Problem: Pampers, Kleidung, Hygieneartikel...alles belegbar und ausschließlich fürs Kind girl
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Achdujeh


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« Antworten #4 am: 23. Mai 2011, 19:51:40 »

Ich würde vorsichtshalber unterscheiden zwischen besonderen Ausgaben und regelmäßigen Ausgaben wie Pampers.

Würden alltägliche Ausgaben über den Umweg des Sparbuchs finanziert, dann wäre das in meinen Augen so eine Art Geldwäsche. Es wäre letztlich ein Zuschuss zum laufenden Haushalt, im Prinzip laufendes Einkommen.

Wenn man das Geld laufend im Hauhalt verbrauchen wollte, dann kann man allerdings fragen, ob das alles nicht komplett beleglos laufen könnte.

FG Achdujeh
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« Antworten #4 am: 23. Mai 2011, 19:51:40 »



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joedicom


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« Antworten #5 am: 23. Mai 2011, 19:54:54 »

ja stimmt....wir werden uns wohl das geld monatlich unters kopfkissen legen lassen und morgens ganz überrascht schauen, was da denn liegt juchu
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