solange das Sparbuch eurer Tochter gehört, ist das kein Problem.
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Schließlich könnte man so eine Konstruktion auch wunderbar nutzen, um Einkommen am TH vorbeizuschleusen.
Wichtig ist, dass die Einzahlungen/Überweisungen dirkt vom Spender auf das Sparbuch laufen. Und m.E. ebenso wichtig, dass nicht regelmäßig Geld vom Sparbuch entnommen wird, sondern nur für nachweislich für das Kind bestimmte besondere Ausgaben Geld abgehoben wird.
Ob es sinnvoll oder nötig ist, das zuständige Familiengericht über das kommende Vermögen des Kindes zu unterrichten, wissen vielleicht andere. Bei der Insolvenzeröffnung war ja sicher schon eine entsprechende Auskunft über das Vermögen des Kindes für das Familiengericht abgegeben worden.
FG Achdujeh