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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:25:42 *
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Autor Thema: Spesen!  (Gelesen 187 mal)
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micha1975
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Beiträge: 13

Danke
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« am: 18. Mai 2011, 11:44:14 »

Hallo! Weiß jemand wie es mit Spesen bzgl. Pfändung aussieht? Können/sind Spesen pfändbar? Werden diese also zum Nettolohn dazugerechnet? Danke für Eure Hilfe!!
Gespeichert
Fallera
Moderator
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Karma: 6
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Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 18. Mai 2011, 12:30:28 »

Spesen sind nach §850a ZPO unpfändbar:

§ 850a
Unpfändbare Bezüge
3.Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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