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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:25:55 *
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Autor Thema: Spesen  (Gelesen 359 mal)
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comppro
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« am: 25. April 2011, 16:29:46 »

Hallo Leute.

Ich hätte da eine Frage, und zwar:

Sind Spesen pfändbar?

Vielen Dank im Voraus

MfG

comppro
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Fallera
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« Antworten #1 am: 25. April 2011, 19:23:40 »

 Unpfändbar  nach § 850 a ZPO


§ 850a ZPO
Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
« Letzte Änderung: 25. April 2011, 19:31:38 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
comppro
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« Antworten #2 am: 26. April 2011, 07:32:02 »

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

MfG

comppro
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Angestellte80
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« Antworten #3 am: 26. April 2011, 13:15:55 »

darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?
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Viele Grüße

Angestellte80
Fallera
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« Antworten #4 am: 26. April 2011, 13:45:00 »

darf ich denn mal kurz dazu fragen, wie es mit Steuerfreien Feiertagszuschlägen aussieht? Sind die pfändbar?

sind voll pfändbar! ausnahme: es handelt sich um überstunden.
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Kurt Cobain
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. April 2011, 13:45:00 »



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Angestellte80
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« Antworten #5 am: 26. April 2011, 14:22:46 »

dank dir!!  thumbup
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Viele Grüße

Angestellte80
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