Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:05:54 *
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Autor Thema: Stand der Insolvenz????  (Gelesen 781 mal)
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SandyBS
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« am: 20. April 2008, 12:08:58 »

Hallo ich schon wieder....Ihr seid einfach zu kompetent:-)))

Ich würde sooo gern wissen ob Ihr damit was anfangen könnt und es mir in *blondinendeutsch* übersetzten könnt. Habe mit der SB von meinem INsovenzverwalter telefoniert aber da heisst es immer nur: Alles ok sie bekommen bescheid...

Wie weit bin ich denn ca???

Nicht lachen,aber von keiner Ahnung hab ich viel:-((( rougi



Über das Vermögen

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.07.2006, um 9:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.08.2006 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

Freitag, 29.09.2006, 10:10 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, -Insolvenzgericht-, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, 1. Stock, Zimmer W 1.24A.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

den Gläubigerausschuss,

gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).




In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen


 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.02.2008. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bonn, Zimmer Nr. W 2.29 niedergelegt.

 

 

xxxxxxxxAmtsgericht Bonn, 17.12.2007

 

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MissTraut
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« Antworten #1 am: 20. April 2008, 15:13:00 »

Hallo,

schau doch einfach mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nach. Dort gibst Du Deine Daten ein und sehen, ob das Verfahren bereits abgeschlossen ist und Du Dich in der "Wohlfühlphase" befindest.

LG
MissTraut
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smallville
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« Antworten #2 am: 20. April 2008, 15:18:09 »

Ich kann mich Misstraut nur anschließen. Den aktuellen Stand sieht man auf dieser Seite sofern die schriftliche Zustellung länger dauert.
Allerdings hört es sich für mich so an, als wärst Du noch nicht in der WVP

Ich habe so eine ähnliche "Ankündigung" bekommen und soweit ich weiß, wird man schriftlich über den Schlusstermin informiert - der wiederum dann bedeutet, dass man sich danach in der WVP befindet.

Ein gesondertes Schreiben in dem explizit steht, dass man in der WVP ist gibt es m.E. nicht.
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SandyBS
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« Antworten #3 am: 20. April 2008, 17:18:00 »

Das was ich Euch da kopiert habe ist von dieser besagten Seite.Ich bin bloss sowas auf den Kopf gefallen was diese ganze Geschichte angeht..... :rougi:Und da ich ein Mensch bin der sonst alles bis ins kleinste Detail plant und wissen muss,ist diese Unwissenheit die Hölle für mich..... Oh_no
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 20. April 2008, 17:18:00 »


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smallville
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« Antworten #4 am: 20. April 2008, 17:26:23 »

Dann würde ich jetzt mal behaupten, dass Du noch nicht in der WVP bist.

Der Text dafür hört sich nämlich anders an.

Aber wichtig ist doch nur in letzter Konsequenz, dass die 6 Jahre ab Eröffnung gerechnet werden.
Klar bringt die WVP gewisse Vorteile.
Aber ich denke für die meisten Menschen auch nicht SOOOO viel.

Denn wer gewinnt schon im Lotto, wer erbt schon unbedingt innerhalb der WVP (will man ja auch nicht unbedingt hoffen - es sei denn es ist die verschollene und unbekannte Urgroßtante aus der Antarktis)

Und die Nummer mit dem wieder ansparen dürfen erübrigt sich bei den meisten Insolanern auch - denn WOVON bitte soll man noch sparen  wink

Aber ich kann Dich schon verstehen - ich hätte auch gerne schon die WVP obwohl es grundlegend nicht viel ändert.
Man fühlt sich aber eben ein Stück "weiter"

 cheesy
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« Antworten #5 am: 20. April 2008, 17:35:12 »

Recht hast Du schon....Für mich ist einfach nur diese Ungewissheit bescheiden...Möchte immer gern wisen wo ich stehe....Aber ich bin ja schon froh das alles überhaupt am rollen ist.... juchu
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« Antworten #6 am: 20. April 2008, 17:38:49 »

Na wissen wo Du stehst, tust Du im Prinzip schon.
Du befindest Dich m.E. noch im eröffneten Verfahren.

Die Obliegenheiten des Schuldners ändern sich auch in der WVP nicht.
Um Arbeit bemühen sofern keine vorhanden, Melde und Informationspflicht usw.

Ich höre und sehe von meiner IV auch nichts.
Null,null und mein Rechtspfleger reagiert auch nur wie ein totes Tier. Nämlich nicht.

Nun gut. Besser als welche die ständig Kontoauszüge sehen wollen und einen "quälen" und rumzicken.

Man muss immer versuchen jeder vorherrschenden Situation das positive abzugewinnen  wink

Ändern kann man ohnehin nicht viel

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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 20. April 2008, 17:39:38 »

na wenn sonst nichts vorleigt,
läuft das Insolvenzverfahren noch (nen Weilchen).
Aber alles im grünen Bereich.


 
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« Antworten #7 am: 20. April 2008, 17:39:38 »


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« Antworten #8 am: 20. April 2008, 17:46:41 »

Lach....Ok dann geb ich mich mal damit zufrieden...
Die SB von Insolvenzverwalter hat das auch gesagt...
Ich war nur verunsichert weil ich einfach so gar nichts von der kanzlei höre...Wenn ich jetzt nicht angerufen hätte weil ich vor Ablauf meiner Elternzeit wieder arbeiten gehe wüsste ich gar nicht ob die noch am leben sind.... wink
Bedanke mich aber ganz herzlich für Euro Mühe....
Einen schönen Restsonntag noch...

LG Sandy

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« Antworten #9 am: 20. April 2008, 17:53:01 »

...wüsste ich gar nicht ob die noch am leben sind.... wink


Scheint ja dann doch eine gängige IV/TH "Krankheit" zu sein..... whistle

Ich dachte immer dass nur meine "toter Mann bzw. Frau" spielt

Naja. Wir packen das auch so alles ! thumbup
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« Antworten #10 am: 20. April 2008, 17:58:32 »

Ja ich habe mir geschworen ich pack es bis zzur Einschulung meines jüngsten...Er ist jetzt 20 Moante....Mal schauen obs klappt:-)
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« Antworten #11 am: 20. April 2008, 19:00:32 »

Scheint ja dann doch eine gängige IV/TH "Krankheit" zu sein..... whistle
Ich dachte immer dass nur meine "toter Mann bzw. Frau" spielt

Ähm TH; was ist das?
Kann man das sprechen oder anfassen?
Ich habe meinen 2 mal gesehen (Vorabgutachten wegen der Prov.; Erstgespräch nach Eröffnung)
Dann gab es noch 2 Schreiben (Nutzungsentsch. für Haus und Freigabe der Immo)
Und ein Telefonat wegen irgend einer Sache

Thats all.

Und mein Verfahren wurde nicht erst gestern abgeschlossen.
Allerdings bin ich nun tatsächlich schon geraume Zeit in der Phase des Wohlverhaltens.
Vielleicht hat man sich da nichts mehr zu sagen.
Ich denke es sind bestimmt schon 18 Monate seit dem letzten Lebenszeichen vergangen.

 
« Letzte Änderung: 20. April 2008, 19:06:10 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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« Antworten #11 am: 20. April 2008, 19:00:32 »


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dobberstein
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« Antworten #12 am: 21. April 2008, 11:20:31 »

Es ist wie eine gute Ehe - man versteht sich blind !!?? Hoffentlich
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pd
SandyBS
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« Antworten #13 am: 21. April 2008, 11:25:53 »

...und ich hab schon gedacht ich bin ein Einzelfall wink
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« Antworten #14 am: 21. April 2008, 11:50:37 »

Nummer 5 lebt  wow

Man soll es nicht für möglich halten - aber mein lieber RP hat mir doch tat - und sächlich die nachgemeldeten Forderungen bzw. die aktuelle GL Tabelle zugesendet.

Zumindest ein latentes Zeichen von LEBEN

Wunder geschehen - ich hab´s gesehen  wink
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