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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 19:45:17 *
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Autor Thema: Stehe kurz vor der Privatinsolvenz...wer kann helfen??  (Gelesen 919 mal)
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Belly
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« am: 06. Juli 2007, 21:19:05 »

Nicht schlecht, im wahrsten Sinne des Wortes bin ich eine Art Aussätziger - Ihr werdet es noch live erleben  biggrin
undecided
 undecided Hallo zusammen...

Ich bin hier total neu eingetroffen und habe da eine Frage.

Ich stehe kurz vor Antrag der Privatinsolvenz, wohne mit meinem Lebenspartner zusammen und habe einen Sohn von 13 Jahren. Bin Berufstätig und meine Insolvenzberaterin von der Caritas möcht zur Eröffnung der Inso auch den Verdienst meines Lebenspartners wissen. Ist das überhaupt nötig, da wir beide getrennte Kassen und Konten haben? Ich verdiene z.Zt. 800€ netto und bekomme noch Kindergeld und Kindesunterhalt.  Muss ich überhaupt in der Privatinso einen Betrag zahlen, da ich auch schon eine Freistellung für mein Gehalt habe. Liege ich da nicht in der Freigrenze?? dntknw


Naja aus einer Frage wurden mehr... biggrin

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paps
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2007, 21:40:09 »

erst mal willkommen im PWN-Forum

Für die Inso ist das Einkommen ihres Partners nicht von Bedeutung.

Vielleicht ergibt sich aber bei einem besonders guten Einkommen des Partners noch die Möglichkeit, außergerichtlich was zu regeln.
Wobei dieses Vorgehen bei nichtehelicher Partnerschaft ungewöhnlich wäre.

Ja mit ihrem Einkommen liegen Sie unter der Pfändungsgrenze.
Kindergeld unf Unterhalt zählen nicht zu ihrem Einkommen.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Feuerwald
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WWW
« Antworten #2 am: 06. Juli 2007, 22:49:51 »

hm,

handelt es sich ggf. um eine "eingetragene" gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ? Ggf. wäre die Frage des Einkommens des Lebenspartners bzgl. der Stundung der Verfahrenskosten von Belang, eine Zusammenrechnung kann jedoch nicht erfolgen. Bei 800 Euro ist nichts pfändbar, auch im Insolvenzverfahren nicht.

Fragen Sie  mal Ihre Caritas warum das Einkommen des Lebenspartners angegeben werden soll und berichten Sie uns dann, wir lernen auch gerne dazu. gruebel


MfG
Feuerwald
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 07. Juli 2007, 22:01:53 »

hm,

handelt es sich ggf. um eine "eingetragene" gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ?

MfG
Feuerwald


Das kann nicht sein, denn Belly ist weiblich und sie spricht vom Lebenspartner.  whistle
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Mfg Paps

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 07. Juli 2007, 22:01:53 »


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